| Klimaschutz

EP positioniert sich zur Reduktion von Methanemissionen

Das Europäische Parlament (EP) hat am 9. Mai 2023 seinen Standpunkt zum geplanten Gesetz zur Verringerung von Methanemissionen im Energiesektor verabschiedet. In dem von der rheinland-pfälzischen Europa-Abgeordneten Jutta Paulus (DE/Grünen) vorbereiteten Bericht fordern die Abgeordneten insbesondere verbindliche Reduktionsziele und die Anwendung des Regelungsrahmens auch auf importierte Energien. Methan ist etwa 25-mal klimaschädlicher als CO2.
©pixabay

Der Bericht von Jutta Paulus zur neuen Verordnung über Methanemissionen aus dem Energiesektor ist mit 499 Stimmen bei 73 Gegenstimmen und 55 Enthaltungen vom Plenum des EP verabschiedet worden. Die neuen Rechtsvorschriften, die von der Europäischen Kommission im Dezember 2021 im Rahmen des Legislativpakets Fit for 55 vorgeschlagen worden waren, sind die ersten, mit denen der Methanausstoß verringert werden soll. Die Regeln sollen für direkte Methanemissionen aus dem Öl-, Fossilgas- und Kohlesektor gelten. Biomethan wird nach dessen Einspeisung in das Gasnetz abgedeckt. Die neuen Vorschriften sollen auch den petrochemischen Sektor einbeziehen.

Das EP fordert in seinem Standpunkt die Kommission auf, bis 2025 verbindliche Ziele für die Reduzierung der Methanemissionen in der EU für alle relevanten Sektoren vorzuschlagen. Diese Ziele müssten dann ab 2030 erreicht werden. Die Mitgliedstaaten sollten darüber hinaus, so die Forderung des EP, nationale Reduktionsziele als Teil ihrer integrierten nationalen Energie- und Klimapläne festlegen.

Am 19. Dezember 2022 hatte der Rat der Europäischen Union seine allgemeine Ausrichtung zu dem Dossier angenommen. Darin präzisiert er die Bestimmungen des Vorschlags und berücksichtigt mehrere Arten von Infrastrukturen, z. B. Offshore-Plattformen, unterirdische Pipelines oder Verteilungsnetze. Er öffnet die Emissionsmessung für die Verwendung verschiedener Geräte und führt Anpassungen für besondere nationale oder geologische Bedingungen ein. Im nächsten Schritt müssen Vertreter des EP und der Mitgliedstaaten in Trilog-Verhandlungen einen Kompromiss zur geplanten Richtlinie finden, bevor das Gesetz verabschiedet werden kann. (UV)

Teilen

Zurück