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EP-Standpunkt zur Zertifizierung von CO2-Abbaumaßnahmen

Das Europäische Parlament hat seine Haltung zu einem neu zu schaffenden EU-Zertifizierungsrahmen für den technologischen und natürlichen CO2-Abbau festgelegt. In der Abstimmung am 21. November 2023 hat es sich insbesondere für hohe einheitliche Standards im Rechtsrahmen ausgesprochen, um „Greenwashing“ zu verhindern, und klare Unterscheidungskriterien zwischen CO2-Abbau, klimaeffizienter Landwirtschaft und CO2-Speicherung in Produkten gefordert.
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Der Berichtsentwurf der portugiesischen Berichterstatterin Lídia Pereira (EVP) ist im Plenum des Europäischen Parlaments (EP) mit 448 Stimmen gegen 65 bei 114 Enthaltungen angenommen worden. Die Abgeordneten sprechen sich darin für die Einrichtung eines Systems aus, durch das die EU die CO2-Entnahme erheblich besser quantifizieren, überwachen und überprüfen können soll. Es soll dazu beitragen, einen einheitlichen Bewertungsrahmen zu schaffen und damit letztendlich zur Erhöhung des CO2-Abbaus. Sie betonen, dass das System internationalen Standards entsprechen muss und dass die Einrichtung eines „EU-Registers" verpflichtend ist, um Transparenz zu gewährleisten, der Öffentlichkeit Informationen zur Verfügung zu stellen sowie das Risiko von Betrug und Doppelzählung von CO2-Entnahmen zu vermeiden. In seiner Stellungnahme fordert das EP außerdem, die verschiedenen Arten von Tätigkeiten, ihre Qualitätskriterien und die zugehörigen zertifizierten Einheiten zu unterscheiden sowie die Verwendung je nach Art der Einheit zu regeln. Sie sehen die Notwendigkeit, zwischen den Definitionen, den Qualitätskriterien und den Regeln für die drei Arten der Reduzierung, nämlich den CO2-Abbau, die klimaeffiziente Landwirtschaft („carbon farming“) und die CO2-Speicherung in Produkten, aufgrund ihrer Unterschiede und ihrer Umweltauswirkungen zu differenzieren.

Die Europäische Kommission hatte im November 2022 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Zertifizierungsrahmens vorgelegt, der ein freiwilliges Instrument zur Zertifizierung der Speicherung von biogenem und atmosphärischen CO2 oder der Verringerung der Freisetzung von CO2 aus biogenen Quellen in die Atmosphäre etablieren soll. Abgedeckt wären drei Arten von CO2-Entnahmetätigkeiten: die klimaeffiziente Landwirtschaft, die dauerhafte CO2-Speicherung durch die direkte Abscheidung aus der Luft und die CO2-Speicherung in langlebigen Produkten oder Materialien. Bei diesem Rahmen würden Qualitätskriterien angewendet, anhand derer eine unabhängige Zertifizierungsstelle prüfen müsste, ob die Betreiber die Vorschriften einhalten, bevor ein von der Kommission anerkanntes Zertifizierungssystem ein CO2-Entnahmezertifikat der Union ausstellen kann.

Nach der Positionierung des Rates können die beiden Gesetzgeber Gespräche über die endgültige Form Verordnung aufnehmen beginnen. (UV)

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