| Strafverfolgung

EP stimmt für neue Regeln beim grenz-überschreitenden Zugang zu Beweismitteln

Die grenzüberschreitende Strafermittlung in der EU wird zukünftig durch neue EU-Regeln für den Austausch elektronischer Beweismittel beschleunigt. Das Europäische Parlament (EP) hat den mit dem Rat erzielten Kompromiss zum sogenannten e-Evidence-Paket gebilligt. Wichtig für die Parlamentarier war dabei, dass die Beweiserhebung zwar schneller durchgeführt werden kann, gleichzeitig aber auch der Schutz der Grundrechte gewahrt bleibt.
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Das EP hat am 13. Juni 2023 das aus zwei Rechtstexten bestehende Gesetzespaket e-Evidence mit großer Mehrheit angenommen. Der Text zur Verordnung über Beweisanordnungen, mit der nationale Behörden Beweismittel wie E-Mails, Fotos oder Verkehrsdaten direkt von Dienstleistern anfordern können, wurde mit 433 Ja-Stimmen, 157 Nein-Stimmen und 34 Enthaltungen angenommen. Für den Richtlinienvorschlag über die Benennung eines für die Herausgabe der Beweismittel Verantwortlichen bei den Dienstleistern votierten 438 Europaparlamentarier mit Ja, 152 mit Nein und 34 enthielten sich.

Der verabschiedete Text sieht eine verbindliche Frist von zehn Tagen für die Beantwortung einer Herausgabeanordnung von Beweismitteln vor, die in dringenden Fällen auf acht Stunden verkürzt werden kann. Darüber hinaus wird für besonders sensible Daten ein Mitteilungssystem geschaffen, an dem die nationalen Behörden des Vollstreckungsstaats teilnehmen. Sie könnten die Ausführung der Anordnung – innerhalb von zehn Tagen oder in Notfällen innerhalb von 96 Stunden – aussetzen, indem sie einen der in der Verordnung genannten Gründe geltend machen. Bei Bedenken hinsichtlich der Medienfreiheit oder Grundrechtsverletzungen im ersuchenden Mitgliedstaat können die notifizierten Behörden Beweisanfragen an Dienstleister in ihrem Land auch ablehnen.

Vor dem endgültigen Inkrafttreten muss jetzt noch der Rat der Europäischen Union zustimmen. (UV)

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