| Verkehrspolitik

EP stimmt Kompromiss zu Mautgebühren zu

Die EU-Vorschriften für die Straßenbenutzungsgebühren für LKW werden von einem zeitbasierten auf ein entfernungsabhängiges Modell umgestellt. Das Europäische Parlament (EP) hat am 17. Februar 2022 in seiner endgültigen Abstimmung die mit den Mitgliedstaaten vereinbarte Reform der Straßenbenutzungsgebühren gebilligt. Mit den Änderungen wird das System der Straßenbenutzungsgebühren in der gesamten EU harmonisiert und ein Beitrag zur Finanzierung der Straßeninfrastruktur geleistet.
Mautschild. Quelle: Wikipedia

Bei dem mit dem Rat gefundenen Kompromiss handelt es sich um die Aktualisierung der Vorschriften für die Gebühren, die die EU-Mitgliedsstaaten für die Benutzung von Straßen des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) durch Lastkraftwagen, aber auch durch Busse, Lieferwagen und Personenkraftwagen erheben können. Die EU-Mitgliedstaaten werden dadurch aber nicht gezwungen, für die Benutzung ihrer Straßen Gebühren zu erheben. Sollten sie sich jedoch dafür entscheiden, müssen sie die EU-Vorschriften einhalten.

Mit den neuen Regeln werden die Straßenbenutzungsgebühren von einem zeitbasierten Modell auf ein entfernungsabhängiges oder kilometerbezogenes System umgestellt, um den Übergang zur vollen Anwendung des Verursacherprinzips zu vollziehen. Um die Nutzung umweltfreundlicherer Fahrzeuge zu fördern, müssen die EU-Länder ab 2026 unterschiedliche Gebührensätze für LKW und Busse auf der Grundlage von CO2-Emissionen und für Lieferwagen und Kleinbusse nach der Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs festlegen. Außerdem müssen sie die Gebühren für emissionsfreie oder emissionsarme Fahrzeuge erheblich senken.

Das System der „Vignetten“, die für einen bestimmten Zeitraum gekauft werden, sollem im gesamten transeuropäischen Verkehrskernnetz ab 2030 für schwere Nutzfahrzeuge (LKW und Busse) abgeschafft und durch Mautgebühren (entfernungsabhängige Gebühren) ersetzt werden. Es sind jedoch Ausnahmeregeln in begründeten Fällen möglich. So sehen die neuen Vorschriften eine kürzere Gültigkeitsdauer der Vignetten (ein Tag, eine Woche oder zehn Tage) und eine Preisobergrenze für Personenkraftwagen vor, um eine faire Behandlung von Gelegenheitsfahrern aus anderen EU-Ländern zu gewährleisten. EU-Länder, die leichtere Fahrzeuge wie Kleintransporter, Kleinbusse und Personenkraftwagen belasten wollen, können weiterhin zwischen Maut- und Vignettensystemen wählen.

Die Vorschriften werden 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um sich auf die Anwendung der neuen Vorschriften vorzubereiten. (UV)

Teilen

Zurück