| Klimapolitik

EP-Umweltausschuss fordert EU-Klimaziel von -60 Prozent bis 2030

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (EP) forderte am 11. September 2020 in seiner Stellungnahme zum Europäischen Klimagesetz eine Zielvorgabe zur Verringerung von Treibhausgasen bis 2030 in Höhe von 60 Prozent. Der Gesetzesvorschlag der Kommission (COM(2020)80) vom März 2020 erwägt eine Reduktion von mindestens 50 bis 55 Prozent. Auf Grundlage der Folgenabschätzung hat die Kommission am 16. September 2020 eine Reduktion um 55 Prozent vorschlagen. Die Berichterstatterin Jytte Guteland (SE/S&D) hatte, unterstützt von Grünen und Linken, eine Reduktion von 65 Prozent gefordert. Das bisherige Ziel der EU lag bei 40 Prozent.

Der Ausschuss bekräftigt das Klimaziel zur Treibhausgasneutralität bis 2050 und ruft die Kommission auf, bis zum 31. Mai 2023 eine langfristige Marschroute dafür zu benennen sowie die Klimaneutralität in anderen Rechtsakten zu verankern. Im Gegensatz zu dem Vorschlag der Kommission sieht der Bericht sowohl die EU als auch ihre Mitgliedstaaten in der Verantwortung und der Pflicht, die Treibhausgasneutralität bis 2050 zu erreichen. Das Klimaziel soll für die Bürgerinnen und Bürger einklagbar sein. Im Vorschlag der Kommission ist das Klimaziel 2050 lediglich für die EU, nicht jedoch für ihre Mitgliedstaaten als rechtsverbindlich festgesetzt. Zu den im Bericht für die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten geforderten Zielen gehört auch das Erreichen einer negativen Emissionsbilanz nach 2050. Weiter wird gefordert, bis zum 31. Dezember 2025 alle direkten und indirekten Subventionen für fossile Energieträger einzustellen.

Ein Kommissionsbericht zu den Entwicklungen der Klimaziele auf europäischer sowie nationaler Ebene soll alle zwei Jahre erfolgen. Die Gründung eines unabhängigen wissenschaftlichen Gremiums soll der Überwachung des Fortschritts in Sachen Klimaneutralität dienen.

Der Industrie- und Energieausschuss hatte sich für eine Anhebung des Emissionsreduktionsziels auf mindestens 55 Prozent ausgesprochen. Im Plenum wird das EP Anfang Oktober 2020 abstimmen. Anschließend beginnen die Verhandlungen mit Kommission und Rat. Um noch unter deutscher Ratspräsidentschaft das Klimagesetz zu beschließen, müsste der Umweltrat das Gesetz am 17. Dezember 2020 verabschieden.

Der Vorschlag der Kommission von März 2020 folgt einer Ratsentscheidung von Dezember 2019 zur Klimaneutralität und ist zentraler Bestandteil des Europäischen Grünen Deals, dem von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im Dezember 2019 vorgestellten Konzept zum europaweiten Erreichen der Klimaneutralität 2050. (TSe)

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