| Umweltkriminalität

EP und Rat einigen sich auf Richtlinie zur Bekämpfung von Umweltkriminalität

Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments (EP) und des Rats haben am 16. November 2023 eine vorläufige Einigung über die erweiterte Richtlinie zur Bekämpfung von Umweltkriminalität erzielt. Die Richtlinie bezweckt die verbesserte Ermittlung und Strafverfolgung von Umweltstraftaten, indem Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Sanktionen festgelegt werden. Die politische Einigung bedarf noch der förmlichen Annahme durch beide Institutionen.
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Die Verhandlungsführer des EP und des Rats haben sich darauf verständigt, dass die Zahl der verbotenen umweltschädigenden Handlungen von neun auf 18 erhöht wird. Neu hinzukommende Straftatbestände sind beispielsweise der illegale Holzhandel, das illegale Recycling umweltschädlicher Schiffsteile sowie schwerwiegende Verstöße gegen die Rechtsvorschriften über Chemikalien.

Des Weiteren einigten sich die Verhandlungsführer auf strengere Sanktionen für natürliche als auch juristische Personen. Beispielsweise wird für natürliche Personen bei vorsätzlich begangenen Straftaten, die den Tod einer Person verursachen, eine Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens zehn Jahren festgesetzt. Für juristische Personen sieht die Richtlinie bei schwersten Straftaten eine Höchstgeldstrafe oder Geldbuße von mindestens fünf Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes vor.

Darüber hinaus sollen Personen, die Umweltkriminalität aufdecken, mehr Unterstützung erhalten, Richter, Staatsanwälte, Polizisten regelmäßig geschult werden und die Mitgliedsstaaten auch nationale Strategien zur Bekämpfung von Umweltkriminalität ausarbeiten sowie Sensibilisierungskampagnen zur Verringerung der Umweltkriminalität durchführen.

Die von der Europäischen Kommission (KOM) am 15. Dezember 2021 vorgeschlagene neue Richtlinie dient der Bekämpfung der steigenden Zahl von Umweltstraftaten und folgt auf die im Jahr 2008 erlassene Richtlinie zum Schutz der Umwelt.

Weiterführende Informationen sind den Pressemitteilungen des Rates, der KOM und des EP zu entnehmen. (SN/UV)

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