Die von der Berichterstatterin Pernille Weiss (DK/EVP) vorbereitete Stellungnahme zu den EU-Vorschriften für die Verbringung von Abfällen wurde mit 594 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 43 Enthaltungen angenommen. Mit ihr setzt sich das Europäische Parlament (EP) ausdrücklich für ein Exportverbot von Abfällen ein, die in der EU beseitigt werden müssen. Ausnahmen soll es nur in begrenzten Fällen geben. Die Ausfuhr gefährlicher Abfälle in Nicht-OECD-Länder soll ebenfalls verboten werden.
Um künftig vor allem illegale Abfallexporte in Drittstaaten zu unterbinden, plädiert das EP für strengere Vorschriften. So soll etwa ein risikobasierter Mechanismus dafür sorgen, dass die EU-Länder bei Inspektionen illegale Ausfuhren besser aufdecken können. Darüber hinaus sollen mit der Überarbeitung der EU-Verordnung auch Transporterleichterungen für Abfälle zum Recycling oder zur Wiederverwendung in der EU eingeführt werden. Das EP unterstützt dabei den Kommissionsvorschlag, das Verfahren für den Export im Binnenmarkt vollständig zu digitalisieren. Für bestimmte Abfälle ist ein beschleunigtes Verfahren vorgesehen. Schließlich soll die Einstufung von Abfällen nach Meinung des EP EU-weit harmonisiert werden.
Am 17. November 2021 hatte die KOM einen Vorschlag zur Reform der EU-Vorschriften für die Verbringung von Abfällen vorgelegt, in dem Verfahren und Kontrollmaßnahmen für die Verbringung von Abfällen in Abhängigkeit von Herkunft, Bestimmungsort und Transportweg, der Art der verbrachten Abfälle und der Art der Abfallbehandlung am Bestimmungsort festgelegt werden. (UV)