| Kreislaufwirtschaft

EP will Reparaturen von Konsumwaren attraktiver machen

In seinem Standpunkt zu einem verstärkten Recht auf Reparatur will das Europäische Parlament Hersteller verpflichten, die Gewährleistungsfrist nach Reparaturen um ein Jahr zu verlängern. Außerdem soll die Stellung unabhängiger Betriebe gestärkt werden, um die Kosten für Reparaturen zu reduzieren. Die am 21. November 2023 verabschiedete Position bildet nun die Grundlage für die Verhandlungen mit dem Rat.
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Das Europäische Parlament (EP) hat dem Berichtsentwurf des Berichterstatter René Repasi (S&D, Deutschland) zum Vorschlag der Europäischen Kommission (KOM) für gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren vom März 2023 mit 590 zu 15 Stimmen bei 15 Enthaltungen angenommen. Die neuen Regeln sollen die Reparatur fehlerhafter Waren einfacher machen, Abfall reduzieren und die Reparaturbranche fördern. Um einen Anreiz für die Entscheidung für eine Reparatur zu schaffen, will das EP eine zusätzliche Garantiezeit von einem Jahr auf die reparierten Waren einführen, sobald die Mindestgarantiezeit abgelaufen ist. Außerdem regt es an, dass Verbraucherinnen und Verbraucher während der Reparatur ein Ersatzprodukt erhalten, wenn die Reparatur zu lange dauert.

Um den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine echte Wahl zu bieten und sicherzustellen, dass die Reparatur erschwinglich ist, will das Parlament die Mitgliedstaaten verpflichten, finanzielle Anreize für die Bürger einzuführen, damit sie sich für eine Reparatur entscheiden. Es schlägt vor, über nationale Reparaturfonds Gutscheine und andere finanzielle Anreize bereitzustellen, um Reparaturen erschwinglicher und attraktiver zu machen. Das Parlament will auch sicherstellen, dass unabhängige Betriebe, die Reparaturen und Instandsetzung anbieten, alle nötigen Ersatzteile, Informationen und Werkzeuge zu angemessenen Preisen bekommen. Ergänzend sollen sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf Online-Plattformen über Reparaturbetriebe, darunter auch sogenannte Repaircafés, und Verkäufer überholter Waren in ihrer Nähe informieren können.

Der Gesetzesvorschlag, der erstmals im März von der EU-Kommission vorgelegt wurde, zielt darauf ab, die europäischen Green-Deal-Ziele zu unterstützen, indem Anreize für eine Kreislaufwirtschaft geschaffen werden, etwa indem die Reparatur für die Verbraucher attraktiver gemacht wird als der Austausch. Rat und EP können jetzt die Verhandlungen zu einer endgültigen Fassung der Richtlinie beginnen. (UV)

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