| Migration/Fachkräftesicherung

Erleichterung der legalen Migration zur Gewinnung von Fachkräften

Die EU-Kommission will die Zuwanderung von Arbeitskräften in die Europäische Union erleichtern. Am 27. April 2022 hat sie ein Maßnahmenpaket zur legalen Migration vorgelegt, mit dem etwa die Regeln für eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis geändert und ein sogenannter Talentpool eingerichtet werden soll, auf dem sich Fachkräfte und Arbeitgeber austauschen können.
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Zum einen schlägt die Kommission eine Überarbeitung der Richtlinien über die kombinierte Erlaubnis und über langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatenangehörige vor. Damit soll gewährleistet werden, dass die Mitgliedstaaten über rechtliche Instrumente zur Vereinfachung der Einwanderungsverfahren und zur Verbesserung der Rechte von Migranten verfügen. So würde die jetzt vorgeschlagenen Änderungen zur einer Straffung des Verfahrens zur Erteilung einer kombinierten Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis führen. Anträge könnten sowohl aus Drittstaaten als auch innerhalb der EU gestellt werden, und die Vorschriften zur Gewährleistung von Gleichbehandlung und Schutz vor Ausbeutung würden verschärft.

 

Die Überarbeitung der Richtlinie über den langfristigen Aufenthalt soll den Erwerb der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten dadurch erleichtern, dass die Zulassungsbedingungen vereinfacht werden. So soll es beispielsweise möglich werden, Aufenthaltszeiten in unterschiedlichen Mitgliedstaaten zu kumulieren. Außerdem sollen die Rechte langfristig Aufenthaltsberechtigter und ihrer Familienangehörigen gestärkt werden, beispielsweise durch eine Erleichterung der Familienzusammenführung und der Mobilität innerhalb der EU.

 

Damit zukünftig die vorhandenen Qualifikationen den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts besser aufeinander angepasst werden, soll die Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten untereinander und mit Partnerländern intensiviert werden. Dazu hat die Kommission in der Mitteilung Fähigkeiten und Talente für die EU gewinnen vorgeschlagen, wie vorhandene Instrumente ausgebaut oder neue eingerichtet werden sollen. Für die Geflüchteten aus der Ukraine will die EU-Behörde von Sommer 2022 an einen sogenannten Talentpool einrichten. Auf dieser EU-weiten Onlineplattform sollen sich geflüchtete Fachkräfte aus der Ukraine mit potenziellen Arbeitgebern austauschen können. Damit könnten Schulen zum Beispiel ukrainische Lehrer finden.

 

Die Plattform soll ein Testlauf für ein erweitertes Projekt sein, das die EU ab Mitte 2023 für potenzielle Zuwanderer aus Nicht-EU-Ländern anbieten will. Mit Marokko, Tunesien und Ägypten sollen bis Ende dieses Jahres sogar sogenannte Talent-Partnerschaften geschlossen werden, um die Zusammenarbeit in Sachen legale Migration noch zu vertiefen. Die EU-Kommission will dabei einen Schwerpunkt auf die Anwerbung von Pflegekräften legen, die in fast allen EU-Staaten fehlten. Ebenfalls Teil der Vorschläge ist, den Prozess zu Vergabe von Kurzzeit-Visa für den Schengen-Raum zu digitalisieren. (UV)

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