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Erweiterte Beihilfemaßnahmen für Unternehmen infolge Ukrainekrieg möglich

Die Bundesregierung kann Unternehmen länger und in einem größeren Umfang zur Abmilderung der Folgen des russischen Kriegs gegen die Ukraine finanziell unterstützen. Die Europäische Kommission hat am 22. November 2022 Änderungen der bestehenden deutschen Rahmenregelungen, wie die Verlängerung des Zeitraums bis Ende 2023 und eine Aufstockung der Mittelausstattung auf bis 45 Mrd. EUR genehmigt.
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Mit der deutschen Beihilfemaßnahme sollen Unternehmen und Verbraucher unterstützt werden, die Mehrbelastungen infolge des Ukraine-Kriegs - insbesondere höhere Energiekosten - zu erwarten haben. Die Bundesregierung hatte eine Verlängerung des Zeitraums für die Beihilfen bis Ende Dezember 2023 in Brüssel angemeldet. Sie wünschte auch, Schuldtitel wie Darlehen und Bürgschaften in anderen Beihilfeformen wie direkte Zuschüsse umwandeln zu können. Darüber hinaus hatte Deutschland die Anhebung der Höchstgrenzen für Beihilfen auf insgesamt maximal 45 Mrd. Euro an Haushaltsmitteln und die Weiterleitung an Energieversorger geplant.

Die deutschen Maßnahmen stehen laut der Entscheidung der Europäischen Kommission (KOM) im Einklang mit dem vorübergehenden Beihilferahmen der EU. Diese verleihen den EU-Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Gewährung von Beihilfen, um die Folgen des Ukraine-Kriegs auf die Wirtschaft zu dämpfen.

Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung des Beschlusses über das Beihilfenregister der KOM unter der Nummer SA.104756 abrufbar sein. (UV)

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