Die Entscheidung wurde im Rahmen einer standardmäßigen Überprüfung aller vor 2013 auf den Markt gebrachten Biozide getroffen. Dabei wird analysiert, ob diese in die Kategorie der CMR-Gefahrstoffe fallen, die Krebs verursachen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzung gefährden können. Ausgang einer möglichen Neueinstufung von Ethanol sind krebserregende Effekte von Alkohol beim oralen Konsum. Die ECHA schloss sich jetzt aber dem von Herstellern und Organisationen im Gesundheitsbereich angeführten Argument an, dass sich daraus keine Aussage über die Wirkung von Ethanol beim Desinfizieren der Haut ableiten lasse.
Die Stellungnahme wird nun an die Mitgliedstaaten für eine Abstimmung im Ständigen Ausschuss für Biozidprodukte (SCBP) und die Europäische Kommission übermittelt. Es ist davon auszugehen, dass diese sich dieser Empfehlung anschließen werden. Eine Entscheidung darüber, ob Ethanol auch weiterhin als Hilfs- und Lösungsmittel in der Arzneimittelproduktion verwendet werden kann, steht hingegen noch aus und wird erst für 2027 erwartet.
Weitere Informationen können der PM der ECHA entnommen werden. (KdB)
