EP und Europäischer Rat beraten derzeit über den Entwurf für eine Verordnung über Künstliche Intelligenz. Ziel des AI Acts ist, das Potenzial von KI für gesellschaftliche Vorteile, wirtschaftliches Wachstum und die Förderung von Innovation und globaler Wettbewerbsfähigkeit in der EU zu heben und zugleich die Bevölkerung vor negativen Folgen zu schützen, die mit dem Einsatz algorithmischer Systeme einhergehen können. Im EP führen der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (Committee on the Internal Market and Consumer Protection, IMCO) und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (Committee on Civil Liberties, Justice and Home Affairs; LIBE) die Verhandlungen.
Einigkeit zwischen den beiden Ausschüssen bestand vor allem in einer weitgefassten Definition von KI. Damit soll sichergestellt werden, dass möglichst viele KI-Systeme unter den AI Act fallen, die erhebliche Auswirkungen auf das Leben von Bürgerinnen und Bürgern haben könnten. Für öffentliche Behörden sollen laut Berichtsentwurf bei der Anwendung sogenannter Hochrisikoanwendungen strenge Regelungen und Transparenzanforderungen gelten. Der AI Act sieht hierfür eine EU-Datenbank vor, in der alle Hochrisiko-KI-Systeme von ihren Anbietern registriert werden müssen. Untersagt ist nach dem neuen Textentwurf die Erstellung von Prognosen über mögliche zukünftige Straftaten („Predictive Policing“), da sie ein hohes Diskriminierungsrisiko berge, so die Berichterstatter.
Während sich der für den LIBE zuständige Berichterstatter Dragoș Tudorache (RO/Renew) für unternehmensfreundliche Vorschriften und einen überschaubaren zusätzlichen Verwaltungsaufwand einsetzt, geht Brando Benifei (IT/S&D) der Berichtsentwurf noch nicht weit genug. Zu den strittigen Themen gehört unter anderem eine Konformitätsprüfung, mit der über die Markteinführung neuer KI-Systeme entschieden werden soll. Uneinigkeit herrscht auch darüber, ob biometrische Erfassungstechnologien lediglich beschränkt oder gar vollständig verboten werden sollen.
Der Berichtsentwurf geht nun in die Änderungsphase und soll am 11. Mai 2022 in den beiden Parlamentsausschüssen diskutiert werden. Der endgültige Text soll im Oktober von den Ausschüssen verabschiedet und am 9. November 2022 vom Plenum angenommen werden. (VS)
