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EU appelliert an Großbritannien, Nordirland-Protokoll einzuhalten

Im Zuge des Brexit sorgte die Frage der neuen EU-Außengrenze auf der irischen Insel für erhöhte Unsicherheit überkünftige Handelsbeziehungen und Zollkontrollen. Mit dem Nordirland-Protokoll wurde ein Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU vereinbart, das einen Einschnitt im Güterverkehr an der Grenze zwischen Irland und Nordirland verhindern soll. Das Europäische Parlament hat am 6. Juni 2022 über das von der britischen Regierung vorgelegte Gesetz zur Aufkündigung des Abkommens debattiert. Europäische Kommission, Rat und Parlament möchten eine Änderung des Nordirland-Protokolls verhindern und haben eindringlich an das Vereinigte Königreich appelliert, Verhandlungen hierzu wiederaufzunehmen.
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Am 14. Juni 2022 hatte die britische Regierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der erhebliche Änderungen des Nordirland-Protokolls vorsieht. Diese einseitige Aufkündigung des Nordirland-Protokolls wurde durch den Kommissions-Vizepräsidenten Maroš Šefcovič kritisiert. Diese gefährde den Frieden auf der irischen Insel. In der aktuellen EP-Sitzung teilte er mit, dass die EU bereit zu Verhandlungen sei und appellierte an das Vereinigte Königreich, diese wiederaufzunehmen.

Um den territorialen Besonderheiten auf der irischen Insel gerecht zu werden und bestehende Konflikte beizulegen, wurde 1998 das Karfreitagsabkommen zwischen Irland und dem Vereinigten Königreich geschlossen. Neben umfassenden Regelungen zur Sicherung des Friedens in der Region wurde auch festgeschrieben, dass es keine harte Grenze zwischen Irland und Nordirland geben dürfe. So sollte auf die Kontrolle von Pässen oder Waren verzichtet werden, die stattdessen bereits auf dem Seeweg von Großbritannien auf die irische Insel kontrolliert werden sollen.

Die Frage nach dem Umgang mit der Grenze auf der irischen Halbinsel gewann im Zuge des Brexit wieder an Aktualität. Um auch weiterhin den freien Warenverkehr zwischen Irland und Nordirland zu gewährleisten, wurde dem Brexit-Vertrag zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU das Nordirland-Protokoll beigefügt. Dieses sieht eine Fortschreibung der Bestimmungen aus dem Karfreitagsabkommen vor, sodass Nordirland Teil des EU-Binnenmarktes und der Europäischen Zollunion bleibt. Auf diese Weise entfallen Zollkontrollen zwischen Irland und Nordirland. Gleichzeitig sind Kontrollen zwischen Nordirland und dem restlichen Teil Großbritanniens erforderlich. (UV)

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