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EU-Arbeitsministerinnen und -minister beraten zu KI am Arbeitsplatz

Beim informellen Treffen der EU-Ministerinnen und Minister für Beschäftigung und Soziales am 14. und 15. April 2025 in Warschau diskutierten die Teilnehmenden unter anderem über den digitalen Wandel und die neuen Herausforderungen von Künstlicher Intelligenz (KI) im Arbeitskontext. Im Fokus standen dabei die Achtung der Rechte von Beschäftigten und die Rolle des sozialen Dialogs.
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Die Delegationen waren sich einig, dass der soziale Dialog und Tarifverhandlungen eine zentrale Rolle bei der Steuerung des Einsatzes von KI am Arbeitsplatz und der Entwicklung neuer Regeln und Praktiken spielen müssen. Darüber hinaus wurden die potenziellen Vorteile von KI erwähnt, wie etwa die genaue Erfassung und Überprüfung der Arbeitszeiten, die bessere Kontrolle der Arbeitnehmenden über ihre Zeit sowie die Verbesserung der Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit in der EU. Als potenzielle Risiken wurden jedoch die übermäßige Überwachung von Beschäftigten und die mangelnde Transparenz beim Einsatz von KI zur Verwaltung von Beschäftigten genannt. Die Ministerinnen und Minister bekräftigten in diesem Kontext die Bedeutung eines menschenzentrierten Ansatzes beim Einsatz und der Entwicklung von KI. 

Sie erörterten auch die Notwendigkeit, die EU-Rechtsvorschriften – einschließlich der Richtlinie über Plattformarbeit und der Rechtsvorschriften über KI – anzupassen, um das Recht der Beschäftigten auf Unterrichtung und Anhörung zu gewährleisten. In einem vorbereitenden Vermerk stellte der polnische Ratsvorsitz fest, dass „ein Produktivitätswachstum wahrscheinlicher ist, wenn Menschen und KI einander ergänzen, als wenn die Automatisierung um jeden Preis vorangetrieben wird“. Die Ratspräsidentschaft vertrat außerdem die Ansicht, dass die Fähigkeit der Sozialpartner, insbesondere der Arbeitnehmenden und ihrer Vertreter, dringend gestärkt werden müsse, um die Auswirkungen der Digitalisierung am Arbeitsplatz wirksam zu bewältigen. Der Umfang der Unterstützung solle in Absprache mit den Sozialpartnern festgelegt werden.

Die für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Roxana Mînzatu, äußerte sich zu einem möglichen Legislativvorschlag zum Einsatz von KI am Arbeitsplatz, der womöglich Ende des Jahres als Teil des „Fahrplans für hochwertige Arbeitsplätze“ vorgestellt werden könnte. Zwar begrüßten einige Mitgliedstaaten diese Ankündigung. Die Mehrheit zeigte sich jedoch skeptisch; jeder Vorschlag sei in diesem Stadium verfrüht oder überflüssig. Im Fokus der Diskussion stand die Notwendigkeit, eine unnötige Belastung von Unternehmen zu vermeiden. 

Weitere Informationen zum Treffen sind der Pressemitteilung der polnischen Ratspräsidentschaft zu entnehmen. (VS)

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