Mit der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen bei Kurzzeitreisen gleichberechtigten Zugang zu Vorzugsbedingungen wie ermäßigten oder kostenlosen Eintrittspreisen und vorrangigem Zugang zu reservierten Parkplätzen haben. Beide Ausweise gewähren den Inhabern des Ausweises sowie ihren Begleitpersonen und Begleittieren Zugang zu den meisten der gleichen Bedingungen wie den Inhabern nationaler Ausweise.
Der vereinbarte Text muss nun sowohl vom EP als auch vom Rat förmlich angenommen werden, damit er in Kraft treten kann. Es wird erwartet, dass der Text auf der Plenartagung des EP im April zur Abstimmung gestellt wird. Die Mitgliedstaaten sollen für die Anpassung ihrer nationalen Rechtsvorschriften 2,5 Jahre und für die Anwendung der Richtlinie 3,5 Jahre Zeit haben.
Weitere Informationen sind den Pressemitteilungen von Rat und EP zu entnehmen. (VS)
