Das OOTS wird die technische Grundlage für einen grenzüberschreitenden Datenaustausch zu Nachweisen für bestimmte Verfahren werden. Bislang müssen Unionsbürgerinnen und –bürger Dokumente und Informationen bei den Behörden eines Mitgliedsstaates gesondert vorlegen, auch wenn diese bei Behörden in einem anderen Mitgliedsstaat bereits in digitaler Form vorliegen. So kann beispielsweise eine deutsche Staatsbürgerin, die sich an einer spanischen Universität immatrikulieren möchte, von Spanien aus nicht auf ihre Daten in einem deutschen Register zugreifen (lassen), um einen Antrag auf Zulassung zum Studium zu stellen.
In Zukunft wird es das OOST öffentlichen Behörden in der gesamten EU ermöglichen, auf Anfrage von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen amtliche Dokumente und Daten einfach und effizient auszutauschen. Unionsbürgerinnen und –bürger müssen somit ein Dokument nur noch einmal bei einer öffentlichen Behörde innerhalb der EU einreichen. Andere Behörden in der EU können dieses dann über das OOTS abrufen.
Parallel dazu sollen sich Bürgerinnen und Bürger EU-weit für digitale Verfahren mit ihrer nationalen Online-Ausweisfunktion authentifizieren können.
Bereits am 3. Juni 2021 hatte die KOM eine Verordnung zur Einführung einer europäischen digitalen Identität (EUid) vorgeschlagen, die die nationalen digitalen Identifizierung (eID) ergänzen soll. Die Umsetzung der EUid wird derzeit vom Rat und dem Europäischen Parlament beraten. (AS/UV)