| Digitales

EU beschließt einheitliche Ladekabel ab 2024

Das Europäische Parlament (EP) und die EU-Staaten haben sich am 7. Juni 2022 auf die Einführung eines einheitlichen Anschlusses für Smartphones und zahlreiche weitere Elektrogeräte geeinigt. Ab Herbst 2024 wird USB-C demnach der künftige Standard in der EU sein. Es ist das erste Mal weltweit, dass Gesetzgeber den Herstellern derartige Vorgaben machen.
©pixabay

Nach den neuen Vorschriften müssen Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr bei jedem Kauf eines neuen Produkts ein anderes Ladegerät und ein anderes Kabel verwenden, sondern können ein einziges Ladegerät für alle ihre kleinen und mittelgroßen tragbaren elektronischen Geräte einsetzen. Mobiltelefone, Tablets, E-Reader, Ohrhörer, Digitalkameras, Kopfhörer und Headsets, tragbare Videospielkonsolen und tragbare Lautsprecher, die über ein Kabel aufgeladen werden können, müssen unabhängig von ihrem Hersteller mit einem USB-Typ-C-Anschluss ausgestattet sein. Auch Laptops müssen bis 40 Monate nach dem Inkrafttreten an die Anforderungen angepasst werden. Die neuen Vorschriften gelten nicht für Produkte, die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens auf den Markt gebracht wurden.

Mit der vorläufigen Einigung über die geänderte Funkanlagenrichtlinie wird eine einheitliche Ladelösung für bestimmte elektronische Geräte eingeführt. Diese Rechtsvorschrift ist Teil der umfassenderen Bemühungen der EU, Produkte in der EU nachhaltiger zu gestalten, den Elektroschrott zu reduzieren und das Leben der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erleichtern. Die neuen Verpflichtungen sollen zu einer stärkeren Wiederverwendung von Ladegeräten führen und dabei helfen, bis zu 250 Millionen Euro pro Jahr für unnötige Ladegerätekäufe einzusparen. Ausrangierte und nicht verwendete Ladegeräte machen nach Schätzungen der Europäischen Kommission 11.000 Tonnen Elektroschrott pro Jahr aus.

Auch die Ladegeschwindigkeit für Geräte, die das Schnellladen unterstützen, wird harmonisiert, so dass Nutzerinnen und Nutzer ihre Geräte mit jedem kompatiblen Ladegerät mit der gleichen Geschwindigkeit aufladen können. Verbraucherinnen und Verbraucher werden zudem klare Informationen über die Ladeeigenschaften neuer Geräte erhalten, so dass sie leichter feststellen können, ob ihre vorhandenen Ladegeräte kompatibel sind. Darüber hinaus soll es künftig möglich sein, Elektrogerät und Ladegerät sowie Ladekabel separat zu kaufen.

Die KOM hatte am 23. September 2021 einen Legislativvorschlag für einheitliche Ladekabel eingebracht. Da sich die drahtlose Ladetechnologie per Induktion immer mehr durchsetzt, wird die KOM zudem ermächtigt, so genannte delegierte Rechtsakte über die Interoperabilität von Ladelösungen auszuarbeiten.

Nach der Sommerpause müssen EP und der Rat dem Abkommen förmlich zustimmen, bevor es im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. Das Abkommen tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft, und seine Bestimmungen werden nach 24 Monaten anwendbar sein. (VS)

Teilen

Zurück