| Mikroplastik

EU beschränkt Verwendung von Mikroplastik

Der Verkauf von Mikroplastik in verschiedensten Bereichen wird EU-weit schrittweise verboten. Wie die EU-Kommission mitteilte, wurden jetzt Maßnahmen verabschiedet, die „sowohl den Verkauf von Mikroplastik untersagen, als auch Produkte, denen Mikroplastik bewusst zugesetzt wurde“.
Viele Partikel in verschiedenen Größen vor dunkelblauem Hintergrund
©pixabay

Die Beschränkung umfasst alle synthetischen Polymerpartikel in einem Größenbereich von weniger als fünf Millimeter, die organisch, unlöslich und schwer abbaubar sind. Als gängige Produkte nennt die EU-Kommission beispielsweise Kosmetika, wie Peelings oder Glitter, bei denen Mikroplastik für vielfältige Zwecke verwendet wird oder Granulatmaterial, das auf künstlichen Sportflächen verwendet wird.

Vom Verkaufsverbot ausgenommen sind Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden oder die bei der Verwendung kein Mikroplastik freisetzen. Die Hersteller müssen nach Angaben der EU-Kommission jedoch Anweisungen zur Verwendung und Entsorgung des Produkts geben.

Erste Produkte wie Mikroperlen oder loses Glitter dürfen bereits ab 15. Oktober 2023 nicht mehr verkauft werden. In anderen Fällen, wie bei Granulat für Sportplätze, ist der Verkauf und Einsatz hingegen noch bis zu acht Jahren erlaubt, um Besitzern und Betreibern Zeit zur Entwicklung und Umstellung auf Alternativen zu geben. (MF)

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