In den Schlussfolgerungen analysiert der Rat die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen des „grünen“ Wandels in Europa und misst Bildung beim Gelingen dieser Transformation eine Schlüsselrolle zu. So kann der grüne Wandel nach Ansicht des Rates nur gelingen, wenn die EU über die dafür nötigen qualifizierten Arbeitskräfte verfügt. „Grüne Kompetenzen“ werden in den Schlussfolgerungen somit als die beruflichen Fähigkeiten definiert, die in allen Bereichen und auf allen Ebenen des Arbeitsmarkts für den grünen Wandel, einschließlich der Schaffung neuer grüner Arbeitsplätze, benötigt werden. Die Definition umfasst hierbei auch bereichsübergreifende Kompetenzen, die für kritisches Denken, Systemdenken, Problemlösung und Innovation benötigt werden.
Eine besondere Bedeutung bei der Heranbildung dieser Kompetenzen und Fertigkeiten wird den „Europäischen Hochschulen“, europaweiten Hochschulnetzwerken sowie den ebenfalls aus Erasmus+ geförderten Zentren der beruflichen Exzellenz zugemessen. Durch transnationale Zusammenarbeit können, nach Meinung des Rates, die berufliche Erstausbildung und Weiterbildung sowie die Hochschulbildung ihren Beitrag zum grünen Wandel und zur nachhaltigen Entwicklung verstärken.
Die Mitgliedstaaten werden dazu aufgefordert, die in den Schlussfolgerungen genannten Rahmenbedingungen und Anforderungen in verschiedenen Tätigkeitsfeldern zu berücksichtigen, u.a. bei der weiteren Entwicklung von Schlüssel- und Nachhaltigkeitskompetenzen ab dem Kindesalter; der Entwicklung von Systemen der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung sowie von Hochschulsystemen und Bildungsangeboten für den grünen Wandel und der Erwachsenenbildung, z. B. durch Microcredentials; der Unterstützung von Lehrkräften, Ausbildenden, im Bildungsbereich Tätigen sowie Beratungs- und Führungskräften beim Erwerb und der Aktualisierung des Wissens, der Kompetenzen und Fertigkeiten, die erforderlich sind, um zum grünen Wandel und zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Zum Beispiel soll die Erstausbildung und die berufliche Weiterbildung in diesem Zusammenhang gefördert werden.
Mit Blick auf das Thema Lehrkräftemangel stellten die Ministerinnen und Minister fest, dass dieser ein erhebliches Risiko für die Qualität und Chancengleichheit im Bildungswesen darstelle, so die Pressemitteilung des Rates. Qualifizierte und gut ausgebildete Lehrkräfte stünden im Zentrum eines gut funktionierenden Bildungssystems und seien für die Verwirklichung des europäischen Bildungsraums von entscheidender Bedeutung. Als Ursache des Problems wurden unter anderem die Überalterung der Lehrkräfte und die als gering empfundene Attraktivität des Berufs identifiziert. Eine weitere Befassung mit diesem Thema ist für die Ratssitzung im Mai vorgesehen. (JH/MK)