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EU-DSGVO: Kommission zieht positive Bilanz

Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Kommission am 24. Juni 2020 eine erste Bilanz gezogen.

Die Verordnung ist ein für alle Mitgliedstaaten geltendes EU-Regelwerk, um natürliche Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und beim freien Datenverkehr besser zu schützen. Dabei wurde die Grundverordnung auch initiiert, um den Datenschutz insgesamt zu verbessern und Rechte zu stärken sowie die Transparenz und die Rechenschaftspflicht derer zu erhöhen, die personenbezogene Daten verarbeiten.

Dem ersten Bericht zufolge habe man mit der DSGVO die meisten sich selbst auferlegten Ziele erreicht, auch aufgrund des neu geschaffenen Governance- und Durchsetzungssystems. Durch dieses innovative System wurde es möglich, eine kohärente und wirksame Anwendung der Grundverordnung bei grenzüberschreitender Datenverarbeitung durch eine einzige Anlaufstelle zu gewährleisten.

Das Ergebnis der Überprüfung spiegelt wider, dass die DSGVO die Transparenz verstärkt und das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger auf Rechte sensibilisiert hat. Dies sei auch zeitgemäß, denn in der Zeit des digitalen Wandels sei es möglich, durch die Verordnung aktiver mitzubestimmen, was mit den eigenen Daten im Internet passiert, so die Bilanz der Kommission.

Besonders wird der Einsatz der DSGVO in der unvorhersehbaren Corona-Pandemie durch die zuständige Vizepräsidentin Jourová hervorgehoben. Ihres Erachtens gebe es jedoch noch zu große Unterschiede zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten: So solle nun die EU-weite Einheitlichkeit bei der Anwendung der Vorschriften angestrebt werden, damit jeder Bürger und jede Bürgerin der Union Rechte uneingeschränkt wahrnehmen kann. Auch aus diesem Grund gab der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) Leitlinien zu zentralen Aspekten und neuen Themen heraus, um nationale Angebote anzugleichen. Datenschutz sei dabei aber auch essenziell für die Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Um Einheitlichkeit zu erreichen, soll zukünftig die grenzüberschreitende internationale Zusammenarbeit, insbesondere mit Vertretern der Datenschutzbehörden im EDSA, aber auch mit Drittstaaten und internationalen Organisationen gefördert und die Fortschritte überwacht werden.

Des Weiteren gab die Kommission bekannt, die Richtlinien zum Datenschutz bei der Strafverfolgung angleichen zu wollen. Dies soll bei der behördlichen Verarbeitung personenbezogener Daten zwecks Prävention, Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten eine erhöhte Rechtssicherheit schaffen. Die nächste Bewertung erfolgt nun planmäßig im Vierjahrestakt. (JW)

https://ec.europa.eu/germany/news/20200624-eu-datenschutz_de

https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/1_en_act_part1_v6_1.pdf

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