| Verpackungsverordnung

EU einigt sich auf neue Verpackungsverordnung

Am 4. März 2024 einigten sich Unterhändler des EU-Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten auf die EU-Verpackungsverordnung.
Grünes Recycling-Symbol umrahmt grünen Erdball..
©pixabay

Die EU-Verpackungsverordnung ist entscheidend für die europäische Kreislaufwirtschaft. Sie bildet die Voraussetzung dafür, dass aus Verpackungsabfällen durch Investitionen in Sammlung und Sortierungsinfrastruktur wiederverwertbare Rohstoffe entstehen können. Über diesen Recyclingansatz werden neue Geschäftsmodelle im Sinne des Klimaschutzes ermöglicht. Die EU-Verpackungsverordnung forciert durch Mindestrezyklatquoten für Kunststoffverpackungen den Markt für Rezyklate und bringt eine deutliche Steigerung des Anteils von Sekundär-Materialien in Verpackungen. Die Verordnung berücksichtigt den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen und verlangt, dass diese ab 2030 recycelbar sind. Zudem wird die Harmonisierung der Verpackungskennzeichnung eingeführt, um die Getrenntsammlung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verbessern. Außerdem sollen bedenkliche Stoffe auf ein Minimum reduziert werden. Das Parlament verbietet die Verwendung sogenannter „ewiger Chemikalien“ (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen oder PFAS) in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt. Zudem haben sich die Unterhändler auf die Einführung verbindlicher Ziele für das Recycling und auf die Einschränkung bestimmter Arten von Einwegverpackungen verständigt. Die Ziele für weniger Verpackungen: fünf Prozent bis 2030, zehn Prozent bis 2035 und 15 Prozent bis 2040.

Verpackungsabfälle machen einen großen Teil des Abfalls in der EU aus: Pro Person und Jahr entstehen fast 190 Kilogramm Verpackungsmüll. Insbesondere Plastikverpackungen sind ein großes Problem. Sie bestehen aus vielen fossilen Brennstoffen und bei ihrer Entsorgung wird CO2 freigesetzt. In der EU ist die Gesamtmasse der anfallenden Verpackungsabfälle zwischen 2009 und 2020 um 20 Prozent gestiegen – ein Plus von 13 Millionen Tonnen.

Die neuen Regeln müssen noch von den Ländern und dem EU-Parlament formell angenommen werden. Sie sollen dann 18 Monate nach Inkrafttreten der EU-Verpackungsverordnung gelten. (MF)

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