| Lieferketten

EU-Entwaldungsverordnung: Rat stellt sich gegen Änderungswünsche des Parlaments

Der Rat hat die Forderung des Europäischen Parlaments (EP) abgelehnt, die EU Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) auch inhaltlich zu ändern. Mit großer Mehrheit, zu der auch die deutsche Bundesregierung gehörte, bekräftigten die Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten am 20. November 2024 ihre ursprüngliche Verhandlungsposition, nur die Umsetzungsfrist der EUDR um ein Jahr zu verschieben. Rat und EP müssen sich nun in Trilogverhandlungen einigen, die bereits begonnen haben. In der ersten Trilogsitzung am 21. November konnte keine Verständigung erzielt werden.
©Pixabay

Wird keine zügige Einigung über das Gesetz in Trilogverhandlungen erzielt, greifen die Regeln wie ursprünglich vorgesehen ab 30. Dezember 2024. Ziel eines Trilogs ist es, eine vorläufige Einigung über einen Legislativvorschlag zu erzielen, der sowohl für das EP als auch für den Rat, die Mitgesetzgeber, annehmbar ist. Diese vorläufige Vereinbarung muss dann von jedem dieser Organe in förmlichen Verfahren angenommen werden.

Ein großer Knackpunkt bei den Verhandlungen ist die „Null Risiko“-Kategorie. Diese soll Marktteilnehmer aus Staaten, in denen qua neuer Definition kein Entwaldungsrisiko besteht, von vielen Dokumentations- und Sorgfaltspflichten der EUDR befreien. Die Mitgliedstaaten befürchten, dass eine solche Regelung nicht WTO-konform wäre, dass Lücken entstünden, die die Wirksamkeit der Verordnung beeinträchtigen, oder dass die Zeit zu knapp sei, um die Neuerungen rechtssicher vorzubereiten. 

Mit der EUDR wird ein neues System geschaffen, das Marktteilnehmer und Händler dazu verpflichtet die Entwaldungsfreiheit von relevanten Rohstoffen und Erzeugnissen zu beurteilen. Die Umsetzung der EUDR scheint in der Praxis aufgrund ihrer Auslegungsbedürftigkeit und ihrer anspruchsvollen Vorgaben nicht immer ganz einfach zu sein. Für große Teile der Wertschöpfungskette könnten Probleme bei der Zollabwicklung und dem Marktausschluss entstehen oder in Einzelfällen sogar Insolvenzen drohen, in deren Folge Lieferengpässe sowie Preisanstiege für Verbraucherinnen und Verbraucher zu befürchten sind. (MF)

Mehr Informationen finden Sie hier

Teilen

Zurück