Konkret müssen Unternehmen nach der Verordnung künftig eine Sorgfaltserklärung abgeben, dass für ihr Produkt wie z.B. Kaffee, Holz, Soja, Kakao und Palmöl nach dem 31. Dezember 2020 kein Wald gerodet oder geschädigt wurde. Damit soll die Abholzung des Regenwaldes im Amazonasgebiet deutlich reduziert werden. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit hohen Geldstrafen in Höhe von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes in der EU rechnen. Mit der Verschiebung tritt die Verordnung am 30. Dezember 2025 für Großunternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen in Kraft.
Die Verschiebung muss noch offiziell vom EP und den EU-Staaten bestätigt werden, das gilt jedoch als Formsache. Aus der Wirtschaft gab es große Bedenken, dass es für viele Unternehmen zum Problem werden könnte, die Vorgaben fristgerecht umzusetzen. Eigentlich sollte die Verordnung bereits Ende des Monats in Kraft treten. (MF)