Der vorgelegte Vorschlag für eine „Richtlinie zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen“ konzentriert sich auf Maßnahmen, die Lohntransparenz und besseren Zugang zur Justiz für die Betroffenen von Lohndiskriminierung sicherstellen sollen.
Die Vorschläge der EU-Equal-Pay-Richtlinie gehen dabei weit über das deutsche Entgelttransparenzgesetz hinaus. Demnach sollen schon Betriebe mit mindestens 50 Mitarbeitenden vollumfänglich über ihre Bezahlsysteme berichten müssen, auch bei Tarifbindung. In Deutschland gilt die Berichtspflicht derzeit für Unternehmen mit mindestens 500 Angestellten. Auch das individuelle Auskunftsrecht soll verschärft werden, damit Mitarbeitende erfragen können, wie ihre Bezahlung im Vergleich zu Kolleginnen und Kollegen des anderen Geschlechts ausfällt.
Parlamentsvizepräsidentin Evelyn Regner (S&D/Österreich) begrüßte die Entscheidung als wichtigen Schritt im Kampf gegen den anhaltenden Gender Pay Gap. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle zwischen Männern und Frauen in der EU beträgt nach Angaben der Europäischen Kommission (KOM) rund 14 Prozent.
Mit der Zustimmung des EP ist der Weg frei für Trilog-Verhandlungen zwischen EP, KOM und Mitgliedstaaten, die sich auf eine gemeinsame Position verständigen müssen. (VS)