Laut KOM soll das Radfahren künftig als nachhaltiges, zugängliches und integratives, erschwingliches und gesundes Verkehrsmittel eingestuft werden. Die Erklärung enthält Grundsätze zur Förderung des Radverkehrs, an denen sich künftige Maßnahmen in der EU orientieren sollen. Um die Qualität, Quantität, Kontinuität und Attraktivität der Radverkehrsinfrastruktur in allen Mitgliedstaaten zu verbessern, seien klare Zusagen erforderlich, z. B. sichere und zusammenhängende Radverkehrsnetze in den Städten, eine bessere Anbindung an den öffentlichen Verkehr, sichere Abstellplätze, die Einrichtung von Ladestationen für E-Bikes und Radschnellwege, die die Städte mit den ländlichen Gebieten verbinden, so EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean.
Die Erklärung muss nun noch mit dem EU-Parlament und Europarat beraten und gegebenenfalls angepasst werden und ist rechtlich nicht bindend. (MF)