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EU erzielt vorläufige Einigung beim Data Act

Der Rat und das Europäische Parlament (EP) haben eine vorläufige Einigung über eine neue Verordnung erzielt, die den Zugang zu Daten und deren faire Nutzung re-gelt. Das Ziel ist es, die Datenwirtschaft in der EU anzukurbeln, indem Industriedaten zugänglich gemacht und ein wettbewerbsfähiger europäischer Cloud-Markt gefördert werden.
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Die Verordnung ermöglicht es den Nutzern vernetzter Geräte, kostenlos auf die von diesen Geräten generierten Daten zuzugreifen und verpflichtet die Hersteller, Daten mit anderen Anbietern zu teilen, um den Wettbewerb zu fördern. Ein Hauptdiskussionspunkt zwischen Rat und EP betraf mögliche Ausnahmen für die Weitergabe von Geschäftsdaten. Die Mitgliedstaaten drängten auf einen stärkeren Schutz wirtschaftlich sensibler Verpflichtungen, während die Abgeordneten befürchteten, dass weitreichende Ausnahmeregelungen den Zweck der Verordnung untergraben könnten. Als Ergebnis wurde eine Ausnahmeregelung eingeführt, die es Betreibern erlaubt, den Zugang zu Daten, die Geschäftsgeheimnisse betreffen, zu verweigern, wenn ihnen ein schwerer und nicht wiedergutzumachender wirtschaftlicher Schaden droht. Diese Fälle müssen den nationalen Behörden gemeldet und zeitnah überprüft werden. Weitere Ausnahmen gelten, wenn besondere Sicherheitsanforderungen bestehen sowie für Daten, die mit komplexen proprietären Algorithmen verarbeitet werden.

Die Verordnung enthält auch Bestimmungen, die es Kunden erleichtert, zwischen verschiedenen Cloud-Anbietern zu wechseln. Außerdem enthält sie Bestimmungen, die es öffentlichen Stellen ermöglichen in Notfällen oder bei der Wahrnehmung von Aufgaben im öffentlichen Interesse auf Daten zuzugreifen, die sich im Besitz des Privatsektors befinden.

Die vorläufige Einigung muss noch vom Rat und vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Die Verordnung tritt 20 Monate nach ihrer Verabschiedung in Kraft. (PT)

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