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EU erzielt vorläufige politische Einigung über europäische digitale Identität (eID)

Der Rat und das Europäische Parlament (EP) haben am 29.06.2023 eine vorläufige politische Einigung über eine europäische digitale Identität (eID) erzielt. Der neue Rahmen soll einen sicheren und nahtlosen grenzüberschreitenden Zugang zu öffentlichen und privaten Diensten in der EU gewährleisten.
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Eine persönliche digitale Brieftasche in Form einer mobilen App soll den Menschen und Unternehmen einen vertrauenswürdigen Zugang zu Online-Diensten ermöglichen. Die Brieftasche soll als eigenständiges eID-Mittel fungieren und in Verbindung mit nationalen Identifizierungsmitteln verwendet werden. Der Zugang zur Brieftasche, die Authentifizierung und der Widerruf werden kostenlos sein. Die Liste der Vertrauensdienste wird erweitert, um den aktuellen Markt- und Technologieentwicklungen gerecht zu werden. Ein harmonisiertes Sicherheitskonzept wird eingeführt, um Vertrauen in die europäische digitale Identität zu schaffen. Die Aussteller von Identitätslösungen werden eine gemeinsame technische Architektur und Normen verwenden. Die Verordnung wird auch mit den geltenden Cybersicherheitsvorschriften abgestimmt. Elektronische Attributsbescheinigungen werden europaweit anerkannt. Eine eindeutige Abgleichung von Identitätsdaten bei grenzüberschreitenden Diensten wird verpflichtend sein.

Bevor die Verordnung in Kraft treten kann, sind noch technische Arbeiten zur Fertigstellung des Rechtstextes und die formelle Annahme durch das EP und den Rat erforderlich. Der Rahmen für die europäische digitale Identität basiert auf einem Vorschlag der Kommission von 2021 und ändert die bestehende eIDAS-Verordnung von 2014.

Weitere Informationen finden Sie hier. (PT)

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