Alle modernen Handelsabkommen der EU enthalten bereits Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung (Trade and Sustainable Development, TSD) mit gegenseitig vereinbarten Verpflichtungen. In der neuen EU-Mitteilung "Die Kraft der Handelspartnerschaften: Gemeinsam für ein grünes und gerechtes Wirtschaftswachstum" werden neue politische Prioritäten und Aktionspunkte genannt. So soll der bisherige auf Engagement basierende Ansatz um eine stärkere Um- und Durchsetzung erweitert werden. Der neue Ansatz soll insbesondere die Anwendung von Handelssanktionen bei Verstößen gegen die wichtigsten TSD-Bestimmungen umfassen. Er soll bei künftigen Verhandlungen und in Einzelfällen auch bei laufenden Verhandlungen angewandt werden.
Konkret umfasst das neue Konzept mehrere Aspekte. Zum einen soll das Engagement im Handelsbereich ergebnisorientiert ausgerichtet werden. Dazu sollen mit den Partnerländern maßgeschneiderte Ziele und zeitgebundene Fahrpläne für effektivere Ergebnisse aushandelt werden. Über einen verstärkten kooperativen Prozess mit den Handelspartnern sollen internationale Arbeits- und Umweltstandards unterstützt und auch in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament deren Einhaltung überwacht werden. In diesem Sinne sollen neue Märkte für die Ein- und Ausfuhr von umweltfreundlichen Gütern, Dienstleistungen und Rohstoffen erschlossen werden.
Zum anderen wird mehr Beteiligung der Zivilgesellschaft angestrebt. Dazu wird es die EU der Zivilgesellschaft und den nationalen Beratungsgremien erleichtern, Beschwerden über Verstöße gegen die Nachhaltigkeitsverpflichtungen einzureichen. Die nationalen Beratungsgremien sollen besser in Projekte der technischen Hilfe und in Treffen mit den EU-Mitgliedstaaten eingebunden und deren Rolle gestärkt werden, indem Ressourcen für deren Arbeit bereitgestellt werden.
Letztendlich soll die Phase der Streitbeilegung zwischen Staaten ausgedehnt werden. Das heißt, die Partei, bei der ein Verstoß festgestellt wurde, muss unverzüglich mitteilen, wie sie den Verpflichtungen nachkommen wird. Als letztes Mittel wird die Möglichkeit eingeräumt, Handelssanktionen für wesentliche Verstöße gegen das Pariser Klimaabkommen und die grundlegenden Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation anzuwenden. (UV)