Für den zweiten Jahresbericht über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen hat die KOM im Jahr 2021 mehr als 400 ausländische Direktinvestitionen in der Europäischen Union (EU) analysiert, um sicherzustellen, dass keine dieser Investitionen die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung der EU-Länder gefährdet. Dies kann der Fall sein, wenn durch die Übernahme die Kontrolle über europäische Unternehmen erlangt wird, deren Tätigkeiten Auswirkungen auf Technologien, Infrastrukturen, Ressourcen oder sensible Informationen haben.
Aus dem Bericht geht hervor, dass die überwiegende Mehrheit der ausländischen Direktinvestitionen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sowohl auf Ebene der Mitgliedstaaten als auch für die EU darstellt. 86 Prozent der von den Mitgliedstaaten gemeldeten Übernahmen wurden von der Kommission bewertet. Es kann geschlussfolgert werden, dass der Kontrollmechanismus der Offenheit der EU für ausländische Direktinvestitionen nicht entgegensteht. Weniger als drei Prozent der Transaktionen haben zu einer kritischen Beurteilung der Kommission geführt.
Inzwischen verfügen alle EU-Mitgliedstaaten, mit zwei Ausnahmen, über entsprechende Überprüfungsmechanismen oder sind im Begriff, diese einzurichten. Um den Vorgaben der Verordnungen gerecht zu werden, passte Deutschland seine bestehenden Mechanismen zur Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen an. Es wurden prozessuale Veränderungen vorgenommen und die Schwellenwerte für den Erwerb von Kapital sowie für Stimmrechte, die eine Mitteilung erfordern, wurden angepasst. Außerdem wurden neue Anforderungen für Investoren eingeführt. EU-weit sind die Direktinvestitionen im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 30 Prozent zurückgegangen. Deutschland war mit einem Anteil von 16,4 Prozent das wichtigste Zielland der EU für den Erwerb von Kapitalbeteiligungen. In Bezug auf Greenfield Investments, also Neuerrichtung von Produktionsstätten ausländischer Unternehmen, war Deutschland der drittgrößte Empfänger, nach Spanien und Frankreich.
Im Rahmen der Ausfuhrkontrollregelungen der EU prüften die Mitgliedstaaten im Laufe des Jahres 2021 rund 40 000 Anträge auf Ausfuhr von Gütern mit potenzieller militärischer Verwendung in Drittländer im Wert von 38,4 Mrd. EUR. In etwas über 550 Fällen wurden die entsprechenden Ausfuhren blockiert. Dies ist der zweite Bericht über Ausfuhrkontrollen im Rahmen der am 9. September 2021 in Kraft getretenen aktualisierten Ausfuhrkontrollverordnung. Er betrifft das Jahr 2020.
Hintergrund der Berichte sind die zunehmenden sicherheitspolitischen Herausforderungen, insbesondere wegen des russischen Angriffskriegs und den damit verbundenen Sanktionen gegen Russland. Sie können in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern nur durch konsequente Ausfuhrkontrollen umgesetzt werden.
Weitere Information sowie die Berichte können hier eingesehen werden. (DWC/UV)