Nach Eingang der Antworten der Unternehmen wird die EU-Kommission Sitzungen mit den EU-Verbraucherschutzbehörden und den Fluggesellschaften anberaumen, um die von den Unternehmen vorgeschlagenen Lösungen zu erörtern. Darüber hinaus wird die EU-Kommission die Umsetzung der vereinbarten Änderungen überwachen. Sollten die beteiligten Fluggesellschaften nicht die erforderlichen Schritte unternehmen, um die in dem Schreiben geäußerten Bedenken auszuräumen, können die Verbraucherschutzbehörden beschließen, weitere Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen, einschließlich Sanktionen.
Die EU-Kommission hat in der Vergangenheit Grünfärberei-Praktiken (sog. „Greenwashing“) mit zwei Gesetzgebungsprojekten den Kampf angesagt: Die im Frühjahr 2022 vorgeschlagene Empowering Consumers-Richtlinie (EmpCo-RL) soll unter anderem die lauterkeitsrechtlichen Anforderungen der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern (UGP-RL) nachschärfen. Zudem soll die im März 2023 vorgeschlagene Green Claims-Richtlinie umfangreiche Anforderungen an die Begründung, Kommunikation und Verifizierung produkt- und unternehmensbezogener Umweltaussagen statuieren. (MF)
Weitere Informationen über Maßnahmen zur Durchsetzung von Verbraucherrechten: https://commission.europa.eu/live-work-travel-eu/consumer-rights-and-complaints/enforcement-consumer-protection/coordinated-actions/sustainable-consumption-actions_en