Bei den beiden Elementen, die die KOM nun vorzeitig anwenden möchte, handelt es sich zum einen um die Anerkennung einer Schwellenquote von 20 Prozent. Das bedeutet, die Mitgliedstaaten können das beschleunigte Verfahren auf Personen anwenden, die aus Ländern kommen, in denen durchschnittlich 20 Prozent oder weniger Antragstellern in der Europäischen Union (EU) internationaler Schutz gewährt wird. Zum anderen soll die Möglichkeit geschaffen werden, für sichere Drittstaaten und sichere Herkunftsstaaten Ausnahmen vorzusehen, die den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bieten, indem sie bestimmte Regionen oder klar identifizierbare Personengruppen ausschließen.
Die Liste der KOM mit sicheren Herkunftsländern tritt neben nationale Listen einiger Mitgliedstaaten und wird diese ergänzen, um eine einheitlichere Anwendung des Konzepts zu gewährleisten. Die Liste kann jederzeit erweitert oder überarbeitet werden. In Deutschland steht bislang nur der Kosovo auf einer Liste des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Beitrittskandidaten der EU erfüllen nach Ansicht der KOM ebenfalls die Kriterien eines sicheren Herkunftslandes, da diese Länder im Rahmen ihres EU-Beitritts Institutionen stärken und so Prinzipien der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und den Schutz von Minderheiten garantieren müssen. Beitrittskandidaten verlieren ihren Status, wenn im Land willkürliche Gewalt herrscht oder der Rat der Europäischen Union Sanktionen gegen das Land beschlossen hat.
Unter diesen Maßnahmen müssen Asylanträge dennoch weiterhin individuell geprüft werden, unabhängig davon, ob eine Person aus einem sicheren Herkunftsland kommt oder nicht.
Der Vorschlag der KOM muss nun vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU beraten werden. Weiterführende Informationen sind der Pressemitteilung der KOM zu entnehmen. (LB/YA)