Die Hilfen umfassen folgende Bereiche: Aufbau der institutionellen und operativen Kapazitäten zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Integration der Flüchtlinge aus der Ukraine, bestmöglicher Einsatz der verfügbaren EU-Mittel für die Unterbringung von Familien oder unbegleiteten Kindern sowie schrittweise Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland.
Die Unterstützung durch die EU-Kommission im Rahmen des TSI erfolgt ausschließlich auf Antrag der nationalen Regierungen. (MF)