Im Schengenraum sollen nur im Ausnahmefall stationäre Personenkontrollen an den Grenzen durchgeführt werden. Im Zuge der Fluchtbewegung 2015 hatten mehrere Länder - darunter Österreich - vorübergehende Kontrollen eingeführt, die alle sechs Monate verlängert werden müssen.
Der Europäische Gerichtshof hatte im April 2022 geurteilt, dass ein EU-Land im Schengenraum Grenzkontrollen im Fall einer ernsthaften Bedrohung seiner öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit für maximal sechs Monate einführen darf. Danach bedarf es den Nachweis einer neuen ernsthaften Bedrohung.
Ob Österreich jetzt aufgrund der Androhung seitens der EU-Kommission eine Änderung seiner Grenzpolitik einleiten wird, bleibt abzuwarten. (MF)