| Vertragsverletzungsverfahren

EU-Kommission geht wegen EU-Trinkwasserrichtlinie gegen Deutschland vor

Die EU-Kommission wirft Deutschland und 19 weiteren EU-Mitgliedstaaten eine Missachtung der Berichtspflichten zur EU-Trinkwasserrichtlinie vor. Die deutsche Bundesregierung habe bisher nicht nachgewiesen, dass sie zu implementierende EU-Regelungen - wie vorgeschrieben - in nationales Recht umgesetzt hat. Deswegen wurde nun die erste von drei Stufen eines sogenannten Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet.
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Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, um mit einer Stellungnahme auf die Vorwürfe zu reagieren und die Umsetzung der Vorgaben aus der Richtlinie abzuschließen.

Am 12. Januar 2021 trat die neue EU-Trinkwasserrichtlinie in Kraft. Insbesondere verfolgt sie die Ziele, harmonisierte Mindeststandards für Materialien und Werkstoffe in Kontakt mit Trinkwasser für Wasserversorger und Hausinstallationen zu treffen und den risikobasierten Ansatz bei der Überwachung der Trinkwasserqualität zu stärken, um eine einwandfreie Trinkwasserqualität in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Zudem bezweckt sie, die Parameter, das heißt Substanzen, die in Trinkwasser vorkommen können und deren Grenzwerte an den Stand der Technik anzupassen. (MF)

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