Anlässlich des Jahrestages haben nun Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová und EU-Justizkommissar Didier Reynders in einer gemeinsamen Erklärung neue Regeln zur besseren Durchsetzung der DSGVO angekündigt: „Die Durchsetzung der DSGVO wurde den unabhängigen nationalen Datenschutzbehörden übertragen, und ihre konsequente Anwendung hat für uns nach wie vor oberste Priorität. Deshalb werden wir in Kürze neue Rechtsvorschriften vorschlagen, mit denen bestimmte Verfahren der Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden in grenzüberschreitenden Fällen, von denen es seit 2018 mehr als zweitausend gab, harmonisiert werden. Zudem ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten ihren nationalen Datenschutzbehörden angemessene Ressourcen für ihre wichtige Arbeit zur Verfügung stellen. Seit dem Inkrafttreten der DSGVO haben die nationalen Datenschutzbehörden für Verstöße gegen die DSGVO Geldbußen in Höhe von über 2,5 Milliarden Euro verhängt.“
Bereits im Jahr 2020 hatte die EU-Kommission einen Bericht über die Anwendung der DSGVO vorgelegt und ein positives Fazit bezüglich der Stärkung der Bürgerinnen und Bürger und einklagbarer Rechte gezogen. Der nächste Bericht über die Anwendung der DSGVO soll laut EU-Kommission 2024 veröffentlicht werden.
Die EU-Kommission will im nächsten Schritt eine Gesetzgebungsinitiative vorschlagen, um die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der DSGVO zu verbessern. Mit dem Vorschlag, der noch in diesem Jahr vorgelegt werden soll, soll eine gezieltere Harmonisierung der wichtigsten Aspekte der in grenzüberschreitenden Fällen angewandten Verwaltungsverfahren erreicht werden.
Speziell für kleine Unternehmen veröffentlichte der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) im April 2023 den EDSA-Datenschutzleitfaden. Ziel dieses Leitfadens ist es, das Bewusstsein für die DSGVO zu schärfen und kleinen und mittleren Unternehmen in einem zugänglichen und leicht verständlichen Format praktische Informationen über die Einhaltung der DSGVO bereitzustellen. (MF)