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EU-Kommission legt lang erwarteten Verhaltenskodex für Allzweck-KI vor

Die Europäische Kommission (KOM) hat am 10. Juli 2025 die endgültige Fassung ihres freiwilligen KI-Verhaltenskodex („Code of Practice on General Purpose AI“, GPAI) vorgestellt. Er soll Unternehmen dabei unterstützen, die spezifischen Vorgaben des AI Acts für Allzweck-KI umzusetzen. Die Vorschriften betreffen KI-Systeme, die für verschiedene Einsatzbereiche konzipiert sind – darunter große Sprachmodelle wie ChatGPT oder Gemini sowie Übersetzungsdienste – und traten am 2. August 2025 in Kraft.
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Der AI Act sieht für Anbieter neuer Allgemeinzweck-KI-Modelle eine Übergangsfrist von einem Jahr vor, um die einschlägigen Anforderungen zu erfüllen. Anbieter bereits bestehender Modelle haben bis August 2027 Zeit, ihre Systeme entsprechend anzupassen. Der nun veröffentlichte Kodex soll den Unternehmen Orientierung bei der praktischen Umsetzung geben und zugleich die Einhaltung der Vorschriften erleichtern. 

Der GPAI-Verhaltenskodex deckt zentrale Bereiche wie Transparenz, Urheberrecht sowie Sicherheit und Gefahrenabwehr ab. Im Transparenzteil ist unter anderem ein Musterformular enthalten, das eine einheitliche Dokumentation technischer Angaben ermöglichen soll. Das Kapitel zu Sicherheit und Schutz richtet sich insbesondere an Anbieter von KI-Modellen mit systemischen Risiken – etwa wenn ein Modell Gefahren für Grundrechte birgt oder missbraucht werden könnte, beispielsweise im Zusammenhang mit der Entwicklung biologischer Waffen.

Die KOM kündigte zudem an, Leitlinien vorzulegen, um abschließend zu klären, welche Anbieter in den Anwendungsbereich der GPAI-Vorschriften fallen. Bereits im April waren vorläufige Leitlinien veröffentlicht worden. Nach Billigung durch die Mitgliedstaaten und die KOM können Unternehmen den Kodex unterzeichnen, um zu dokumentieren, dass sie ihre Verpflichtungen aus dem AI Act erfüllen.

Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, forderte alle Anbieter von Allzweck-KI auf, sich dem Kodex anzuschließen. Dieser sei in enger Zusammenarbeit mit der Industrie entwickelt worden und entspreche den Bedürfnissen der Anbieter. Kritik an der Ausgestaltung kam jedoch von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Lobbycontrol und Corporate Europe Observatory. Sie bemängelten einen unverhältnismäßig starken Einfluss großer Technologieunternehmen, denen privilegierter Zugang zu Workshops und Treffen mit der KOM gewährt worden sei, während zivilgesellschaftliche Akteure außen vor geblieben seien.

Weitere Informationen zum Verhaltenskodex sind der Pressemitteilung der KOM zu entnehmen. (VS)

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