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EU-Kommission legt Umsetzungsplan für Migration und Asyl vor

Wie erwartet hat die Europäische Kommission (KOM) am 12. Juni 2024 eine Mitteilung an die Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Verordnungen und Richtlinien des Pakts zu Migration und Asyl veröffentlicht - einen Tag nachdem diese Texte offiziell in Kraft getreten sind.
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Diese Mitteilung, die sich in zehn große Umsetzungsblöcke gliedert, soll den 27 EU-Mitgliedstaaten helfen, ihre nationalen Pläne auszuarbeiten, die sie der KOM bis Ende Dezember 2024 vorlegen müssen. Dabei hat die KOM die Möglichkeit, diese Pläne abzulehnen und sie zur Änderung an die Mitgliedstaaten zurückzuschicken.

Der Umsetzungsplan sieht unter anderem ein gemeinsames Informationssystem für Migration und Asyl (Eurodac) sowie das System zur Speicherung und Verarbeitung von Daten über Asylbewerberinnen und Asylbewerber vor. Darüber hinaus beinhaltet der Plan ein neues System zur Steuerung der Migration an den Außengrenzen der EU, um die irreguläre Ankunft von Drittstaatsangehörigen zu bewältigen. Es sollen schnelle, effiziente und koordinierte Asyl- und Rückführungsverfahren sowie strenge Schutzmaßnahmen eingeführt werden (Screening-Verordnung, Verordnung über Asylverfahren und Verordnung über ein Rückführungsverfahren an der Grenze). Außerdem soll gewährleistet werden, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ein angemessener Lebensstandard zukommt, der ihren Bedürfnissen entspricht.

Im April 2025 will die KOM die nationalen Notfallpläne an die Asylagentur der Europäischen Union (EU) übermitteln. Im Oktober 2025 wird die KOM die ersten Entscheidungen über den geschätzten Bedarf für das folgende Jahr im Falle eines erwarteten Migrationsdrucks oder eines unerwarteten Krisenmanagements veröffentlichen. Ende 2025 soll der erste verbindliche Beschluss zur Einrichtung des EU-Solidaritätspools veröffentlicht werden, auf den Mitgliedstaaten in Notsituationen zurückgreifen können, teilte die KOM mit.

Bis 2026 erwartet die KOM von den Mitgliedstaaten, dass sie ihre Rechtsvorschriften anpassen und ihr Personal und ihre Infrastruktur ausbauen, damit der Pakt umgesetzt werden kann.

Seit 2013 befindet sich die EU in einem Reformprozess, der nach einem Jahrzehnt erfolgloser Verhandlungen nun zum ersten Mal die Aussicht hat, auch wirklich umgesetzt zu werden. (MF)

Der gemeinsame Umsetzungsplan ist hier abrufbar:https://home-affairs.ec.europa.eu/common-implementation-plan-pact-migration-and-asylum_en

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