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EU-Kommission plant einheitliche Haftungsregeln für Künstliche Intelligenz

Die Europäische Kommission (KOM) hat am 28. September 2022 zwei Gesetzgebungsvorschläge vorgelegt, um die europäischen Haftungsvorschriften bei fehler-haften Produkten der Künstlichen Intelligenz (KI) zu modernisieren und die Haftungsregeln EU-weit zu harmonisieren. Ziel ist, Opfern fehlerhafter KI-Produkte künftig angemessene Entschädigung zu bieten und bei Unternehmen für Rechtssicherheit zu sorgen, damit diese in neue und innovative Produkte investieren können.
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Mit der überarbeiteten Produkthaftungsrichtlinie sollen die geltenden Vorschriften modernisiert und verstärkt werden und auf diese Weise sowohl für Verbraucherinnen und Verbraucher als auch für Unternehmen faire und berechenbare Vorschriften schaffen. Dies gilt etwa, wenn Produkte wie Roboter, Drohnen oder Smart-Home-Systeme durch Updates, KI oder digitale Dienste unsicher gemacht werden und wenn die Hersteller Schwachstellen im Bereich der Cybersicherheit nicht beheben. Verbraucherrechte sollen mit der Revision der Richtlinie gestärkt werden, indem Hersteller zu Transparenz bei Beweismitteln verpflichtet, die Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen flexibilisiert und die Beweislast für Geschädigte in schwierigen Fällen erleichtert werden.

Binnenmarkt-Kommissar Thierry Breton sagte dazu: „Die neuen Vorschriften werden den globalen Wertschöpfungsketten entsprechen, Innovationen und das Vertrauen der Verbraucher fördern und Unternehmen, die am ökologischen und digitalen Wandel beteiligt sind, mehr Rechtssicherheit bieten.“

Dies wird ergänzt durch eine neue Richtlinie über KI-Haftung, die einen umfassenden Schutz für geschädigte Einzelpersonen und Unternehmen bieten soll. Damit soll es künftig etwa leichter werden, Schadenersatz zu erhalten, wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber in einem KI-basierten Einstellungsprozess diskriminiert wurde. Erreicht werden soll dies durch die Einführung von zwei Elementen: 1. Wird durch eine sogenannte „Kausalitätsvermutung“ die Beweislast zugunsten der Opfer ausgelegt, wenn von einem ursächlichen Zusammenhang mit der KI-Leistung ausgegangen werden kann. 2. Sollen Opfer von Hochrisiko-KI-Systemen ein Recht auf Zugang zu Beweismitteln haben, die im Besitz von Unternehmen und Anbietern sind.

Die für Werte und Transparenz zuständige Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová kommentierte: „Wir wollen, dass die KI-Technologien in der EU florieren. Um dies zu erreichen, müssen die Menschen digitalen Innovationen vertrauen. Mit dem heutigen Vorschlag zur zivilrechtlichen Haftung von KI geben wir den Kunden Instrumente für Abhilfe bei durch KI verursachten Schäden an die Hand, damit sie über das gleiche Schutzniveau wie bei herkömmlichen Technologien verfügen.“

Die Initiativen ergänzen das 2021 von der KOM vorgeschlagene Gesetz über künstliche Intelligenz (AI Act). Die neuen Gesetzgebungsvorschläge müssen nun vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. (VS)

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