Mit ihren Empfehlungen will die KOM die Mitgliedstaaten durch konkrete Maßnahmen dabei unterstützen, den Zugang zu Betreuungs- und Pflegeangeboten zu optimieren sowie die Arbeitsbedingungen und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben im Betreuungs- und Pflegesektor zu verbessern. Hierfür sollen etwa Tarifverhandlungen und der soziale Dialog gefördert werden, um angemessenere Löhne zu garantieren. Zudem werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Weiterbildungsangebote für Pflege- und Betreuungskräfte zu entwickeln sowie für höchste Standards bei Sicherheit und Gesundheitsschutz zu etablieren. Die KOM selbst wird sich ebenfalls für verbesserte Arbeitsbedingungen im Pflege- und Betreuungssektor stark machen, indem sie etwa die Einrichtung eines neuen sektoralen sozialen Dialogs für Sozialdienstleistungen auf EU-Ebene sowie die Anwendung von EU-Standards für die Arbeitsbedingungen in dem Sektor prüft. Im Rahmen des Pact for Skills ist zudem eine Kompetenzpartnerschaft speziell für die Langzeitpflege vorgesehen. Die KOM wird außerdem Forschungsvorhaben und Projekte finanziell unterstützen, um die Arbeitsbedingungen im Betreuungs- und Pflegesektor zu bewerten sowie den sozialen und wirtschaftlichen Wert der Arbeit zu ermitteln.
Im Bereich der Langzeitpflege empfiehlt die KOM nationale Aktionspläne, um Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Qualität der Pflege in der EU zu verbessern. So soll etwa garantiert werden, dass Menschen mit Langzeitpflegebedarf rechtzeitig umfassende und bezahlbare Pflegeleistungen erhalten und ein optimiertes Angebot an Langzeitpflegediensten bereitgestellt wird. Anbieter von Langzeitpflege sollten künftig entsprechend höhere Qualitätskriterien erfüllen. Nicht nur professionelles Pflegepersonal, auch pflegende Angehörige und Nahestehende sollen durch Schulungen, Beratung sowie psychologische und finanzielle Hilfe gezielt unterstützt werden. Schließlich soll eine angemessene und nachhaltige Finanzierung der Langzeitpflege mobilisiert werden, auch durch EU-Förderung.
Hinsichtlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung sieht die KOM vor, dass die EU-Länder die sogenannten Barcelona-Ziele aus dem Jahr 2002 reformieren, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen. So sollen nach der neuen Zielsetzung bis 2030 mindestens 50 Prozent der Kinder unter drei Jahren an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung partizipieren; 96 Prozent der Kinder zwischen drei Jahren und dem gesetzlichen Einschulungsalter sollen an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung teilnehmen.
Die EU-Strategie für Pflege und Betreuung knüpft an den 2021 vorgelegten Aktionsplan zur europäischen Säule sozialer Rechte an und wurde von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union 2021 angekündigt. Im nächsten Schritt werden die Mitgliedstaaten die Vorschläge der KOM im Hinblick auf die Annahme durch den Rat prüfen. Nach einem Jahr sollen die EU-Länder die KOM über ihre jeweiligen Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen unterrichten. Der Volltext der Mitteilung steht auf der Website der KOM zum Download zur Verfügung. (VS)