Die erste Säule soll irreguläre Migrationsströme eindämmen. Durch den Abschluss von Statusabkommen der EU mit Albanien, Montenegro, Serbien und Nordmazedonien wird es Frontex ermöglicht, ständige Korps der Europäischen Grenz- und Küstenwache für gemeinsame Operationen in der Region einzusetzen. Die gemeinsamen Operationen sollen verstärkt und weitere Statusabkommen verhandelt werden.
Die zweite Säule sieht weitere Stärkung der Asyl- und Registrierungsverfahren sowie die Gewährleistung angemessener Aufnahmebedingungen im westlichen Balkan vor. Des Weiteren soll ein Notfallplan zur Vorbereitung auf die Wintersaison in Zusammenarbeit mit den Staaten des westlichen Balkans ausgearbeitet werden.
Die Bekämpfung der Schleusung von Migranten als Teil der dritten Säule erfordert die Einrichtung einer operativen Taskforce von Europol, die verstärkte Beteiligung aller westlichen Balkanpartner am EMPACT-Zyklus 2022-2025 sowie die Umsetzung des IPA-Programms zur Bekämpfung des Menschenschmuggels. Die Bestrafung von Transportunternehmen, die an der Schleusung von Migranten beteiligt sind, soll ebenfalls vorangetrieben werden.
Die Verbesserung der Rücknahmekooperation und Rückführung ist Teil der vierten Säule, für die 2023 ein neues Programm entwickelt werden soll. Durch EU-Maßnahmen sollen die westlichen Balkanstaaten unterstützt werden, die Rückführungen in die Region zu intensivieren, die operativen Kapazitäten von Frontex zu stärken und gemeinsame Rückübernahmeausschüsse einzuberufen.
Die fünfte Säule beinhaltet die Angleichung der Visapolitik der Balkanländer an die der EU. Im fünften Bericht über die Aussetzung der Visumplicht vom 5. Dezember 2022 heißt es, dass die Voraussetzungen für die Befreiung der Visumpflicht nach wie vor erfüllt sind, jedoch weitere Schritte zur Angleichung an die EU-Visapolitik erforderlich sind.
Den EU-Aktionsplan finden Sie hier und die Pressemitteilung hier. (HK)