Der Kampf gegen irreführende Umweltaussagen folgt auf eine von der EU-Kommission im Jahr 2020 in Auftrag gegebene Studie, wonach über die Hälfte aller überprüften Umweltaussagen vage, irreführend oder nicht fundiert seien. Darüber hinaus seien 40 Prozent nicht belegt gewesen.
Eine weitere Studie aus dem Jahr 2021 kam zu dem Ergebnis, dass mehr als die Hälfte der überprüften Umweltzeichen und -labels entweder nur schwach oder gar nicht verifiziert seien.
Eine Ausnahme sieht die vorgeschlagene Richtlinie für Umweltaussagen vor, die unter bestehende oder zukünftige spezielle EU-Rechtsvorschriften fallen und daher bereits Gegenstand einer strengen Regulierung sind.
Will ein Händler zukünftig solche ausdrücklichen Umweltaussagen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern verwenden, soll er verpflichtet sein, die beabsichtigten Aussagen anhand eines Kriterienkatalogs vorab zu überprüfen und zu belegen.
Der Vorschlag sieht zudem für Unternehmen vor, dass sie Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterführende Informationen zu ihren umweltbezogenen Aussagen zur Verfügung stellen, beispielsweise in Form eines QR-Codes.
Ob Unternehmen und Anbieter von Umweltzeichen die in dem Vorschlag an sie gerichteten Anforderungen erfüllen, soll durch unabhängige, akkreditierte Prüfstellen jeweils im Vorfeld verifiziert werden. (MF)