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EU-Kommission startet Konsultation über Europäische Betriebsräte

Die EU-Kommission (KOM) hat am 11. April 2023 die erste Phase der Konsultation der europäischen Sozialpartner zur Überprüfung der Richtlinie über Europäische Betriebsräte (EBR) eingeleitet. Die Richtlinie betrifft Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern, die in mindestens zwei Mitgliedstaaten operieren. Im März hatte die EU-Kommission angekündigt, bis Ende des Jahres einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie vorzulegen. Diese Ankündigung geht zurück auf eine Abstimmung des Europäischen Parlaments (EP), das eine Überarbeitung der Richtlinie gefordert hatte.
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Der Bericht des EP fordert beispielsweise die Mindestanzahl der jährlichen EBR-Sitzungen auf zwei zu erhöhen. Außerdem sollen EBR Zugang zu mehr Daten haben, um ihre Arbeit durchführen zu können. Zudem plädiert das EP für deutlich höhere Bußgelder, die Unternehmen zahlen müssen, wenn sie die Rechte von EBR nicht respektieren.

Die europäischen Gewerkschaften unterstützen die Überarbeitung der Richtlinie, während die europäischen Arbeitgeber sich gegen die geplante Überarbeitung aussprechen, da sie ihrer Ansicht nach die Entscheidungsfindung in den Unternehmen verlangsamen würde.

In der nun gestarteten ersten Phase der Konsultation werden die europäischen Sozialpartner nach ihren Ansichten zur Notwendigkeit und zur allgemeinen Ausrichtung möglicher EU-Maßnahmen befragt. Die Konsultation läuft sechs Wochen. (PT)

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