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EU-Kommission startet Konsultation zum Digital-Omnibus

Die Europäische Kommission (KOM) hat am 16. September 2025 eine Aufforderung zur Stellungnahme gestartet, um den geplanten Digital-Omnibus vorzubereiten. Das Gesetzespaket, das im vierten Quartal 2025 vorgelegt werden soll, zielt auf die Vereinfachung bestehender Digitalvorschriften ab. Im Fokus stehen insbesondere die Bereiche Daten, Cybersicherheit und Künstliche Intelligenz (KI).
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Konkret plant die KOM, bestehende Rechtsakte zusammenzuführen und gezielt anzupassen. So wird etwa eine Überarbeitung der erst im August 2024 in Kraft getretenen KI-Verordnung vorbereitet, um deren Anwendung in der Praxis zu erleichtern. Im Datenrecht sollen das Daten-Governance-Gesetz, die Verordnung über den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten sowie die Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors stärker verzahnt werden, um Unternehmen konsistente Vorgaben zu bieten. 

Bei der Cybersicherheit ist vorgesehen, Meldeverfahren für Vorfälle zu vereinheitlichen und dadurch Doppelmeldungen zu vermeiden. Auch die ePrivacy-Richtlinie von 2002, die vielfach als überholt gilt, soll überarbeitet werden: Ziel ist es, die Vielzahl an Einwilligungsabfragen – insbesondere bei Cookies – deutlich zu reduzieren und zugleich klarere Regeln für den rechtmäßigen Zugang zu Daten zu schaffen. Schließlich will die KOM die Vorgaben zur elektronischen Identität und zu Trust Services mit der geplanten EU-Business-Wallet harmonisieren.

Der Digital-Omnibus bildet den Auftakt eines umfassenderen „Digital Fitness Checks“, mit dem die KOM die Wechselwirkungen der zahlreichen neuen Gesetze prüfen und weiteren Vereinfachungsbedarf ermitteln will. Mit dem Vorhaben reiht sich der Digital‑Omnibus in die Vereinfachungsagenda der KOM ein, die in dieser Legislaturperiode bereits Omnibus-Gesetzgebungen zu Wettbewerbs- und Umweltfragen angestoßen hat. Während Wirtschaftsakteure und Mitgliedstaaten die Klarstellungen im Digitalbereich vielfach begrüßen, warnen Forschende und Verbraucherorganisationen vor einem Abbau von Schutzstandards.

Beiträge von Unternehmen und Interessenträgern sowie aus der breiten Bevölkerung können noch bis zum 14. Oktober 2025 auf dem Portal „Have Your Say“ der KOM eingereicht werden. (VS)

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