Der DMA soll faire Wettbewerbsbedingungen im digitalen Raum schaffen und verbietet bestimmte Geschäftspraktiken großer Online-Plattformen. Die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes gelten seit März 2024. Nach den Vorgaben des DMA ist die KOM verpflichtet, das Regelwerk regelmäßig zu überprüfen. Die erste umfassende Überprüfung muss bis spätestens 3. Mai 2026 abgeschlossen sein.
Im Rahmen des jetzt eröffneten Konsultationsprozesses ruft die KOM Unternehmen, Zivilgesellschaft, Wissenschaft sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger dazu auf, Stellungnahmen einzureichen. Rückmeldungen sind noch bis zum 23. September 2025 möglich.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Stellungnahme finden Sie auf dem Portal der KOM „Have Your Say“. (VS)