Demnach ist geplant, den enormen Energiebedarf der EU insbesondere mit Wind- und Sonnenenergie zu decken. In Phasen ohne Wind- und Solarenergie ist vorgesehen, die Elektrolyseure, die den Wasserstoff erzeugen, abzuschalten.
Die Erneuerbaren-Anlage darf dabei aber nicht älter als 36 Monate sein. Wenn Elektrolyseurbetreiber den Strom aus dem Netz beziehen, kann das über ein Power Purchase Agreement („Stromkaufvereinbarung“, kurz PPA) mit einer Anlage, die nicht älter als 36 Monate ist, geschehen. Bis zum 1. Januar 2028 dürfen die Erneuerbaren-Anlagen noch Förderung erhalten. Danach läuft die Schonfrist der EU-Kommission aus und es dürfen nur noch ungeförderte Anlagen den Strom für Elektrolyse bereitstellen.
Die hohen Anforderungen an „grünen“ Wasserstoff aus dem EU-Ausland ist laut delegiertem Rechtsakt durch ein Zertifizierungssystem sicherzustellen.
Ausnahmen soll es unter anderem für Stromgebotszonen mit mehr als 90 Prozent Erneuerbaren Energien im Netz geben. (MF)