| Verbraucherschutz

EU-Kommission stellt „Recht auf Reparatur“ vor

Die EU-Kommission hat am 22. März 2023 den lang erwarteten Vorschlag einer Richtlinie für ein „Recht auf Reparatur“ vorgestellt. Mit den neuen Vorschriften soll es einen Vorrang für Reparaturen geben, wenn Produkte innerhalb der allgemeinen Gewährleistungsfrist, von in der Regel zwei Jahren, Defekte aufweisen. Wenn die Reparatur dann nicht teurer ist als der Ersatz durch ein neues Gerät, muss der Händler die kostenlose Reparatur als Abhilfe anbieten – innerhalb einer zumutbaren Zeit und ohne Erschwernisse für die Verbraucherinnen und Verbraucher.
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Ist die Gewährleistungsfrist nach zwei Jahren abgelaufen, soll bei vielen Produkten der Hersteller eine Pflicht zur Reparatur haben – befristet auf fünf bis zehn Jahre nach dem Kauf, je nach Warengruppe. Anfangs soll diese Pflicht unter anderem für Waschmaschinen, Trockner, Monitore, Fernseher oder Kühlgeräte gelten, die unter die Ökodesign-Richtlinie der EU fallen.

Später sollen auch Tablets und Smartphones sowie weitere Produkte folgen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher soll es attraktiver werden, fehlerhafte Produkte reparieren zu lassen und grundsätzlich mehr gebrauchte oder generalüberholte Produkte zu kaufen.

Zudem will die EU-Kommission in jedem EU-Land Informationsplattformen für Reparaturen schaffen, die Verbraucherinnen und Verbraucher einen Überblick über seriöse, auf Qualitätsstandards verpflichtete Reparatur-Anbieter und ihre Preise ermöglichen.

Ursprünglich sollte der Vorschlag bereits im Herbst 2022 veröffentlicht werden. Der Kommissionsvorschlag muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. (MF)

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