Die KOM wirft Apple vor, App-Entwickler davon auszuschließen, Nutzerinnen und Nutzer auf günstigere Angebote außerhalb des Apple App-Stores hinzuweisen. Damit beschränke der Konzern den Wettbewerb nach Auffassung der KOM unzulässig. Im Fall von Meta kritisiert die KOM das seit Herbst 2023 praktizierte „Pay‑or‑consent“‑Modell, wonach Nutzerinnen und Nutzer entweder der weitreichenden Verarbeitung persönlicher Daten zustimmen oder ein kostenpflichtiges Abo abschließen müssen. Mit dem DMA soll sichergestellt werden, dass mit einer marktbeherrschenden Stellung keine anderen Anbieter benachteiligt werden.
Die Sanktionen greifen erst, wenn die Unternehmen den Entscheidungen der KOM nicht innerhalb von 60 Tagen nachkommen. Apple kündigte an, gegen den Bescheid Beschwerde einzulegen. Die Entscheidung schade dem Datenschutz und der Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer. Außerdem zwinge sie den Konzern dazu, seine Technologie Dritten gratis zur Verfügung zu stellen. Meta warf der KOM vor, sie versuche, „erfolgreiche amerikanische Unternehmen zu behindern“. Das Unternehmen werde die Strafe voraussichtlich ebenfalls anfechten.
Die DMA-Verfahren gegen die beiden Tech-Unternehmen waren bereits im März 2024 eröffnet worden. Die Entscheidungen wurden jedoch immer wieder verschoben, wohl auch angesichts des sich zuspitzenden Handelskonflikts mit den USA und Befürchtungen um mögliche Vergeltungsmaßnahmen der neuen US-Regierung. Zuletzt wuchs der öffentliche Druck auf die KOM, insbesondere vonseiten des Europäischen Parlaments, europäisches Digitalrecht konsequent umzusetzen.
Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der deutschen Vertretung der KOM zu entnehmen. (VS)