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EU-Kommission veröffentlicht Bewertung der Europäischen Arbeitsbehörde

Die Europäische Kommission (KOM) hat am 26. Mai 2025 ihre lang erwartete Bewertung des Mandats der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) veröffentlicht. Die Evaluierung, die ursprünglich bereits für August 2024 angekündigt war, liefert nun erstmals eine umfassende Zwischenbilanz der bisherigen Arbeit und belegt dabei den konkreten Mehrwert der Behörde. Ihr volles Potenzial habe die ELA bislang jedoch nicht ausschöpfen können, so die KOM.
©Europäische Arbeitsbehörde

Vor dem Hintergrund von über 14 Mio. EU-Bürgerinnen und Bürgern, die in einem anderen Mitgliedstaat leben und arbeiten, betont die KOM die zentrale Bedeutung der ELA für faire Arbeitsmobilität und die Koordinierung der sozialen Sicherheit. Dem Bericht zufolge unterstützte die Behörde zwischen 2019 und 2023 die Mitgliedstaaten bei 168 grenzüberschreitenden Arbeitsinspektionen. Dabei wurde die Situation von mehr als 13.500 Beschäftigten in besonders risikobehafteten Sektoren wie Transport, Bau und Landwirtschaft überprüft. Die KOM hebt hervor, dass die ELA in diesen Bereichen einen konkreten Mehrwert geleistet hat und zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen nationalen Inspektionsbehörden beitragen konnte. 

Gleichzeitig macht die KOM jedoch deutlich, dass die Behörde angesichts ihres aktuellen Mandats an Grenzen stößt. Schwierigkeiten zeigen sich insbesondere bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, der Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten in sensiblen Bereichen sowie bei Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen innerhalb der EU. Auch der Zugang zu Mediationsverfahren sei bislang kompliziert und ausbaufähig. Hinzu kommen Herausforderungen bei Personalausstattung und Haushaltsumsetzung. Insgesamt seien die Informationen über Rechte und Pflichten hinsichtlich der Mobilität von Arbeitskräften in den unterschiedlichen nationalen Systemen der Mitgliedstaaten zu fragmentiert.

Die KOM kündigt an, die Behörde im Jahr 2026 weiter stärken zu wollen. Eine endgültige Entscheidung über eine mögliche Reform des Mandats wurde jedoch noch nicht getroffen. Die vorgelegte Bewertung macht allerdings deutlich, dass eine Ausweitung der Zuständigkeiten – etwa bei der Datenverarbeitung, der Zusammenarbeit bei Inspektionen und der besseren Berücksichtigung von Drittstaatsangehörigen – mittelfristig erforderlich sein könnte, um den europäischen Mehrwert der ELA weiter zu steigern. Auch der Europäische Gewerkschaftsbund (ETUC) spricht sich für ein gestärktes ELA-Mandat aus: Die Behörde solle eigenständige Untersuchungen durchführen, um Betrug seitens der Arbeitgeber identifizieren und sanktionieren zu können.

Der vollständige Bericht der KOM steht unter diesem Link zum Download zur Verfügung. (VS)

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