Mit der Einrichtung eines EU-Talentpools zielt die KOM darauf ab, die Anwerbung von Arbeitssuchenden aus Nicht-EU-Ländern EU-weit zu vereinfachen. Die geplante Online-Plattform soll Arbeitssuchende aus Drittstaaten entsprechend ihrer Fähigkeiten und Qualifikationen mit den passenden Stellenangeboten zusammenbringen und so dazu beitragen, den kritischen Arbeits- und Fachkräftemangel auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu beheben. Nationale Behörden sollen der geplanten Verordnung zufolge eng in die Umsetzung der Plattform eingebunden werden, wobei die Teilnahme am EU-Talentpool für die Mitgliedstaaten freiwillig bleiben wird. Der Talentpool wird auf der bestehenden EURES-Plattform basieren, die europäische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Stellenangeboten in anderen EU-Ländern verbindet. Das Europäische Parlament und der Rat werden nun über den Kommissionsvorschlag verhandeln.
Darüber hinaus empfiehlt die KOM eine Reihe von Maßnahmen, um die Anerkennung der Kompetenzen und Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen zu verbessern. In der zugehörigen Empfehlung plädiert die KOM für mehr Flexibilität und eine Verringerung des Verwaltungsaufwands für Drittstaatsangehörige, damit diese schneller und effektiver Zugang zu Arbeits- oder Studienplätzen in der EU erhalten. Dies betrifft insbesondere die rasche Besetzung freier Stellen in Mangelberufen wie etwa IT-Fachkräfte, Ärztinnen und Ärzte und Ingenieursberufe. Konkret wird den nationalen Behörden unter anderem empfohlen, die Anforderungen an Drittstaatsangehörige, Übersetzungen von Dokumenten vorzulegen, so gering wie möglich zu halten. Ziel ist, die Vergleichbarkeit der Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen sowie die Methoden zur Bewertung der Fähigkeiten von Arbeitsuchenden zu verbessern. So soll nicht nur die Kapazität der nationalen Anerkennungsbehörden erhöht, sondern insgesamt das Vertrauen in außerhalb der EU erworbene Fähigkeiten verbessert werden. Die KOM fordert die Mitgliedstaaten auf, über nationale Initiativen, Reformen, Best Practices und Statistiken zu berichten.
Mit der Empfehlung „Europa in Bewegung“ zum Rahmen für die Mobilität zu Lernzwecken will die KOM schließlich die Mobilität in allen Bereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung stärken und die EU zu einem noch attraktiveren Ziel für Lernende machen. Dafür sollen die EU-Mitgliedstaaten die Lernmobilität innerhalb der EU als festen Bestandteil in alle Bildungswege integrieren. Zugleich schlägt die KOM neue Zielvorgaben bis 2030 vor: eine Steigerung der Mobilitätserfahrung auf mindestens 25 Prozent bei Hochschulabsolventinnen und -absolventen, mindestens 20 Prozent bei Lernenden mit geringeren Chancen und mindestens 15 Prozent bei Auszubildenden. Die Empfehlung wird nun dem Rat zur Prüfung und Annahme vorgelegt. (VS)