Unterzeichner des Kodex müssen demnach Maßnahmen zur Eindämmung von Desinformation ergreifen, indem sie etwa die Kontrolle über Inhalte und Anzeigen verstärken und offenlegen, welche Richtlinien und entsprechende Maßnahmen genau umgesetzt wurden. Beteiligte Firmen würden sich außerdem auf einen einheitlichen Ansatz in Bezug auf politische und themenbezogene Werbung verpflichten, also deren eindeutige Kennzeichnung sowie Einrichtung entsprechender Überprüfungssysteme.
Auch hinsichtlich unzulässigen manipulativen Verhaltens wie KI-generierte Deep Fakes, Hacking oder die Erstellung gefälschter Konten sollen sich Plattformen auf ein gemeinsames Verständnis einigen. Darüber hinaus sollen Unterzeichner des Kodex ihre Bemühungen verstärken, Nutzerinnen und Nutzern entsprechende Instrumente zur Faktenkontrolle zur Verfügung zu stellen, um irreführende Inhalte und fragwürdige Quellen besser zu identifizieren. Plattformen verpflichten sich mit dem Kodex außerdem dazu, der Wissenschaft automatisierten Zugang zu anonymisierten Daten zu gewähren.
Der Kodex ist Teil des Digital Services Act (DSA), das Regelwerk der EU für die Moderation von Online-Inhalten, über dessen finale Textfassung aktuell verhandelt wird. Nach Unterzeichnung des Verhaltenskodex haben die Plattformen sechs Monate Zeit zur Umsetzung und weitere drei Monate, um einen detaillierten Umsetzungsbericht vorzulegen. Zudem muss eine Liste mit strukturellen Indikatoren präsentiert werden, um die Wirksamkeit des Kodex zu bewerten. Darüber hinaus sind die Online-Plattformen im Rahmen des DSA zu externen Prüfungen ihrer Anwendung des Kodex verpflichtet. Der verstärkte Verhaltenskodex für Desinformation 2022 steht auf der Website der KOM zum Download bereit. (VS)